Frühstartrente: So funktioniert die neue Förderung für Kinder
Wer heute eingeschult wird, geht voraussichtlich erst in den 2080er-Jahren in Rente. Für diese Generation plant die Bundesregierung mit der Frühstartrente eine neue Förderung, die am 1. Januar 2027 starten soll.
Reichen die 10 € im Monat vom Staat, um die Rentenlücke zu schließen? Wohl kaum. Aber sie sind ein Anfang – und können dafür sorgen, dass alle Kinder frühzeitig Zugang zum Kapitalmarkt bekommen. Wir erklären, wer das Geld erhält, wie es angelegt wird und was ihr schon heute tun müsst – oder eben nicht.
Die Frühstartrente ist eine geplante staatliche Förderung für Kinder, die 2027 in Kraft treten soll.
Jedes Kind ab dem Geburtsjahrgang 2020, das seinen ersten Wohnsitz in Deutschland hat, soll von 6 bis 18 Jahren 10 € im Monat für die Altersvorsorge bekommen.
Das Geld wird am Kapitalmarkt investiert und ist frühestens mit 65 verfügbar. Ihr könnt entweder einen Standarddepot-Vertrag abschließen, oder die Bundesbank legt das Geld gesammelt an.
Eine Rentenlücke schließen die monatlichen 10 € nicht. Laut Finanzministerium können daraus bis zur Rente rund 53.000 € werden – und entsprechend mehr, wenn ihr selbst zusätzlich Geld einzahlt.
Noch müsst ihr nichts unternehmen, denn wichtige Details sind bislang offen – etwa, welche Anbieter die Frühstartrente anbieten werden und wie hoch die Kosten sind.
Neben der Frühstartrente könnt ihr auch – und zwar schon jetzt – mit einem Kinderdepot für euer Kind vorsorgen. Beide Möglichkeiten lassen sich problemlos kombinieren.
Was ist die Frühstartrente?
Die Frühstartrente ist eine geplante staatliche Förderung für die Altersvorsorge für Kinder. Kinder zwischen 6 und 18 Jahren sollen vom Bund 10 € im Monat in ein Depot einbezahlt bekommen. Dieses Geld wird dann am Kapitalmarkt angelegt.
Über die zwölf Jahre kommen so 1.440 € staatliche Förderung zusammen. Das Geld ist aber – wie der Name Frühstartrente schon sagt – für die Rente vorgesehen. Euer Kind kann also erst mit 65 Jahren auf diese Förderung zugreifen.
Auch wenn der Name es vermuten lässt: Mit der gesetzlichen Rente hat die Frühstartrente nichts zu tun. Das Geld vom Staat fließt in eine private, kapitalgedeckte Altersvorsorge. Kapitalgedeckt heißt, dass jedes Kind sein eigenes Guthaben anspart, das sich mit den Kursen an der Börse entwickelt. In der gesetzlichen Rente hingegen finanzieren die heutigen Beitragszahler:innen die heutigen Renten.
Warum wird die Frühstartrente eingeführt?
Die Bundesregierung verfolgt mit der Frühstartrente zwei Ziele:
- 1.
Kinder sollen früh ein Startkapital für ihre private Altersvorsorge bekommen.
- 2.
Außerdem sollen sie, im besten Falle, zusammen mit ihren Eltern ein Verständnis für langfristiges Investieren entwickeln – das Bundesfinanzministerium verspricht sich davon mehr Finanzkompetenz in den Familien.
Mit dem frühen Start kann der Zinseszinseffekt besonders gut wirken. Erträge der Investitionen bleiben im Depot liegen und erwirtschaften neue Erträge. Man spricht hier von einem exponentiellen Wertzuwachs. Das ist besonders lukrativ, denn ein Kind, das mit 6 beginnt, hat bis zum Rentenalter rund 60 Jahre Anlagezeit vor sich.
Die Förderung soll zudem alle Kinder erreichen, unabhängig davon, ob ihre Eltern selbst Geld zurücklegen können und über das nötige Wissen und den nötigen Handlungswillen am Kapitalmarkt verfügen. Deshalb ist laut Gesetzentwurf kein besonderer Antrag nötig. Die Förderung der Kinder, deren Eltern keinen eigenen Vertrag eröffnen, landet automatisch in einer gemeinsamen Anlage der Bundesbank.
Die Frühstartrente gehört zu einem größeren Reformpaket. Ab 2027 kommt mit dem Altersvorsorgedepot ein neues staatlich gefördertes Produkt für Erwachsene, das stärker auf Aktien und Fonds setzt als die bisherige Riester-Rente. Die Frühstartrente soll den Einstieg in diese Art der Vorsorge in die Kindheit vorziehen. Mit 18 lässt sich das angesparte Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen.
Wer bekommt die Frühstartrente?
Anspruch haben laut Regierungsentwurf alle Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben – die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Die Förderung beginnt mit dem 6. Geburtstag und endet mit dem 18. Geburtstag.
Zusätzlich braucht euer Kind eine Steuer-Identifikationsnummer. Die wird von dem Bundeszentralamt für Steuern direkt nach der Geburt an euch verschickt. Über diese Nummer prüft die Zulagenstelle, ob die Voraussetzungen für die Frühstartrente erfüllt sind. Einen eigenen Antrag müsst ihr dafür nicht stellen.
Welcher Jahrgang wann startet
Die Frühstartrente soll jahrgangsweise starten. Den Anfang macht der Jahrgang 2020, dessen Kinder 2026 ihren 6. Geburtstag feiern. Weil das Gesetz erst zum 01.01.2027 in Kraft treten soll, bekommen sie bis zu 120 € für die Monate aus 2026 rückwirkend gutgeschrieben. Danach kommt jedes Jahr der Jahrgang dazu, der 6 Jahre alt wird.
Kinder, die vor 2020 geboren wurden, gehen leer aus und bekommen keine Frühstartrente – ein Punkt, der z. B. von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert wird.
Das Finanzministerium begründet die Altersgrenze mit dem Anlagehorizont während der zwölfjährigen Förderphase. Denn je kürzer das Geld investiert ist, desto geringer sind der Zinseszinseffekt und die Möglichkeit, Kursschwankungen auszusitzen.
Als Begründung für den Ausschluss älterer Kinder ist das nach unserer Meinung zu kurz gedacht: Das geförderte Kapital bleibt grundsätzlich bis mindestens zum 65. Lebensjahr für die Altersvorsorge gebunden. Selbst nach dem 18. Geburtstag beträgt dieser Zeitraum noch mindestens 47 Jahre – bei einem Rentenbeginn mit 67 wären es 49 Jahre.
In Familien mit mehreren Kindern kann das dazu führen, dass ein Geschwisterkind gefördert wird und das andere nicht. Eltern älterer Kinder haben die Möglichkeit, trotzdem einen Standarddepot-Vertrag abzuschließen und selbst einzuzahlen, allerdings ohne die 10 € Förderung vom Staat. Ob ein Kinderdepot in diesem Fall besser passt, klären wir später.
Übrigens: Zieht euer Kind ins Ausland und verlegt auch seinen ersten Wohnsitz dorthin, wird die Frühstartrente noch für den Wegzugsmonat gezahlt, danach endet die Förderung. Ein Schulbesuch im Ausland allein beendet die Förderung jedoch nicht, solange das Kind mit seinem ersten Wohnsitz in Deutschland gemeldet bleibt.
Wie bekommt euer Kind das Geld?
Einen speziellen Antrag auf die Frühstartrente müsst ihr nicht stellen. Ihr habt aber die Wahl zwischen zwei Wegen, und wer nichts unternimmt, landet automatisch im zweiten.
Weg: Ihr schließt einen Standarddepot-Vertrag ab
Ihr eröffnet für euer Kind einen Standarddepot-Vertrag bei einem zertifizierten privaten Anbieter. Welche Anbieter diese Verträge ab 2027 anbieten werden, steht bisher nicht fest. Denkbar ist, dass in erster Linie Banken und Broker mit bestehenden Kinderdepots sein werden, weil sie bereits einen Workaround für die Kontoeröffnung für Minderjährige implementiert haben.
Ein bestehendes Kinderdepot kann für die Frühstartrente nicht genutzt werden, weil die staatlichen Einzahlungen zweckgebunden sind und eigenen gesetzlichen Vorgaben unterliegen. Daher müssen sie getrennt vom privat angelegten Vermögen verwaltet werden.
Der Anbieter beantragt die Förderung bei der Zulagenstelle und braucht dafür die Steuer-ID eures Kindes. Danach fließen die 10 € jeden Monat automatisch in den Vertrag.
Die Effektivkosten dürfen in der Ansparphase höchstens 1 % pro Jahr betragen. Sie geben an, um wie viele Prozentpunkte sämtliche Kosten des Vertrags die jährliche Rendite mindern. Abschluss- und Vertriebskosten sind bis zum 18. Geburtstag verboten, und auch wenn ihr den Anbieter wechseln möchtet, kostet dies bis dahin nichts.
Weg: Ihr schließt nichts ab, die Bundesbank legt an
Auch wenn ihr selbst keinen Vertrag abschließt, geht die Förderung für euer Kind nicht verloren. Der Bund sammelt die Beträge aller Kinder ohne eigenen Vertrag in einem Sondervermögen, das die Deutsche Bundesbank im Kapitalmarkt investiert.
Falls ihr nicht sofort, sondern erst später einen Standarddepot-Vertrag abschließt, wird der Anteil eures Kindes laut Finanzministerium automatisch dorthin übertragen.
Bleibt das Geld bis zur Volljährigkeit bei der Bundesbank, muss euer Kind später selbst aktiv werden. Bis zum 35. Geburtstag hat es die Möglichkeit, sein Guthaben auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen zu lassen. Passiert das nicht, fällt das Geld nach dem Entwurf an den Bund zurück und die Förderung ist verloren.
Solange die Kosten der kollektiven Anlage und der privaten Standarddepot-Verträge nicht feststehen, lässt sich nicht verlässlich sagen, was am Ende besser sein wird.
Falls die Anlage bei der Bundesbank günstiger ist, könnte es sich lohnen, erst später einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag zu eröffnen und das Startkapital dorthin übertragen zu lassen. Der Wechsel muss aber rechtzeitig vor dem 35. Geburtstag erfolgen.
Was passiert, wenn euer Kind volljährig wird?
Mit dem 18. Geburtstag endet nur die staatliche Förderung. Der auf den Namen des Kindes laufende Standarddepot-Vertrag bleibt bestehen und geht nun vollständig in seine Verwaltung über.
Euer Kind kann ihn entweder weiter besparen oder das Frühstartrentenvermögen auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen. Gehört es zum förderberechtigten Personenkreis, z. B. als rentenversicherungspflichtige:r Azubi oder Angestellte:r, kann es für eigene Beiträge auch die regulären Zulagen erhalten.
Der staatlich geförderte Teil und die darauf entfallenden Erträge sind weiterhin für die Altersvorsorge reserviert und grundsätzlich erst ab dem 65. Geburtstag verfügbar. Der lang ersehnte Campervan oder das Studium lassen sich daraus nicht finanzieren. Freiwillige Eigenbeiträge und die daraus erzielten Erträge können je nach Vertragsbedingungen schon früher entnommen werden. Auf die Erträge muss euer Kind dann Steuer zahlen.
Reicht die Frühstartrente als Altersvorsorge für euer Kind?
Zugegeben, 10 € im Monat über zwölf Jahre hören sich nicht viel an – schlussendlich bedeutet dies nach den 12 Jahren 1.440 € Förderung. Das Bundesfinanzministerium rechnet vor, dass aus den 1.440 € bis zum Rentenalter rund 53.000 € werden können.
Beispielrechnungen: So viel könnte langfristig herausspringen
Hinter der Rechnung des Bundesfinanzministeriums steckt die Annahme, dass das Depot 59 Jahre lang jedes Jahr um 7 % wächst. Wir haben nachgerechnet, was bei vorsichtigeren Annahmen herauskommt:
Rendite pro Jahr nach Kosten | Depotwert mit 18 | Depotwert mit 65 |
|---|---|---|
3 % | rund 1.700 € | rund 6.900 € |
5 % | rund 2.000 € | rund 19.400 € |
7 % | rund 2.200 € | rund 53.600 € |
Eigene Berechnung. Annahmen: 10 € monatlich vom 6. bis zum 18. Geburtstag, danach keine weiteren Einzahlungen. Werte vor Steuern und ohne Inflationsausgleich.
In der Tabelle könnt ihr sehen, dass zwei Prozentpunkte weniger Rendite fast zwei Drittel des Endbetrags kosten würden – über so lange Zeiträume wirken schon kleine Unterschiede stark. Eine Garantie für 7 % gibt es nicht, sie sind aber ein historischer Durchschnittswert für ein breit gestreutes Investment in die weltweite Marktwirtschaft.
Dazu kommt die Inflation. Die 53.600 € bekommt ein heute sechsjähriges Kind erst in 59 Jahren. Steigen die Preise bis dahin um 2 % pro Jahr, das entspricht der durchschnittlichen Inflation, die die Europäische Zentralbank anstrebt, entspricht die Summe einer heutigen Kaufkraft von rund 16.600 €.
Auch die Kosten können die Rendite erheblich schmälern. Für die individuelle Anlage der Frühstartrente ist laut Entwurf ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag vorgesehen. Dessen Effektivkosten dürfen in der Ansparphase höchstens 1 % pro Jahr betragen; bis zum 18. Geburtstag sind zudem keine Abschluss- und Vertriebskosten erlaubt.
Über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahrzehnten können bereits kleine Kostenunterschiede große Auswirkungen haben. Das zeigt eine Beispielrechnung der Verbraucherzentrale: Sie unterstellt monatliche Einzahlungen von zehn Euro vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, eine Rendite von 7,5 % vor Kosten und anschließend keine weiteren Einzahlungen.
Bleiben die Kosten bis zum Alter von 68 Jahren unverändert bei 0,2 bzw. 1 %, befinden sich am Ende rund 76.400 € oder auch nur 48.600 € im Depot. Die Differenz beträgt knapp 27.800 € und entsteht durch die höheren Kosten sowie den dadurch entgangenen Zinseszinseffekt.
Wir empfehlen daher, sich die Kosten eines Frühstartrentendepots ganz genau anzuschauen und diese möglichst klein zu halten.

Selbst unter günstigen Annahmen bleibt in heutiger Kaufkraft nur ein niedriger fünfstelliger Betrag, der die Altersvorsorge ergänzen, eine größere Rentenlücke jedoch nicht wirklich schließen kann.
Aus unserer Sicht liegt der größere Nutzen der Reform daher in ihrem Bildungseffekt: Sie bringt Kinder und Eltern mit dem Kapitalmarkt in Berührung und kann sie dazu motivieren, langfristig selbst weiter vorzusorgen.
Selbst einzahlen: Was für und was gegen Zuzahlungen spricht
Laut Gesetzesentwurf könnt ihr zusätzlich 6.840 € pro Jahr in einen Standard-Depotvertrag einzahlen. Nicht nur Eltern, sondern auch Großeltern oder andere Dritte dürfen hier fürs Kind sparen. Dies geht natürlich nur, wenn ein Depot für das Kind eröffnet wurde – in kollektiver Anlage bei der Bundesbank sind zusätzliche Einzahlungen nicht möglich.
Zuzahlungen können den Endbetrag über die Zeit spürbar verändern: Legt ihr zu den 10 € vom Staat weitere 25 € im Monat dazu, stehen bei 7 % Rendite mit 18 rund 7.800 € im Depot. Wer die Sparrate von insgesamt 35 € auch nach Ende der Förderung beibehält, hat mit 65 rund 364.000 € statt 53.600 € im Depot.
Mit unserem Sparrechner könnt ihr das für unterschiedliche Beträge durchrechnen:
Derselbe Effekt entsteht allerdings in jedem anderen Depot, in das ihr 25 € im Monat einzahlt. Es kommt also darauf an, was der Standarddepot-Vertrag besser oder schlechter kann als die Alternativen. Was für und gegen eure privaten Zuzahlungen ins Standarddepot spricht, haben wir für euch zusammengetragen:
Die Erträge bleiben während der gesamten Ansparphase steuerfrei.
Die staatliche Förderung und eigenes Geld liegen in einem Vertrag, ihr braucht kein zweites Depot, das macht die Sache übersichtlicher.
Eure privaten Zuzahlungen sind nicht bis 65 gebunden. Laut Finanzministerium lassen sich Eigenbeiträge samt Erträgen entnehmen, soweit der Vertrag das zulässt.
Die Kosten dürfen maximal 1 % pro Jahr betragen. Ein weltweiter Aktien-ETF im Kinderdepot kostet häufig nur rund 0,2 % TER, oft auch weniger.
Die Geldanlage könnt ihr nicht selbst bestimmen – für das Depot sind zwei Investmentvermögen vorgesehen, eines mit vorsichtigem und eines mit höherem Risikoprofil. Der Anbieter legt beide vorvertraglich fest. Vor Rentenbeginn wird automatisch in den vorsichtigen Fonds umgeschichtet, außer der Sparer widerspricht.
Vor dem Rentenbeginn wird das angesparte Geld automatisch in den vorsichtigen Fonds umgeschichtet, außer der Sparer widerspricht.
Bei einer vorzeitigen Entnahme werden die Erträge steuerpflichtig, euer Steuervorteil ist dann weg.
Unsere Einschätzung fällt deshalb zu diesem Zeitpunkt zurückhaltend aus. Solange noch offen ist, welche Anbieter zu welchen Kosten starten, spricht wenig dafür, neben den 10 € vom Staat größere Summen in einen Standarddepot-Vertrag zu geben. Wer für sein Kind sparen will, bleibt mit einem Kinderdepot flexibler und hat bei genauem Hinschauen auch weniger Kosten.
Frühstartrente oder Kinderdepot: Was ist besser?
Neben der Frühstartrente könnt ihr auch ein Kinderdepot eröffnen, um schon jetzt Vermögen für euer Kind aufzubauen. Die beiden Möglichkeiten, Geld anzulegen, sind zum Glück kein Entweder-oder: Sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben und können parallel genutzt werden.
Die Frühstartrente ist Geld für die Rente eures Kindes. Das Geld aus einem Kinderdepot kann hingegen für alles Erdenkliche eingesetzt werden, z. B. den Führerschein, die Ausbildung, die erste Wohnung oder für das Geld im Alter – ihr seid hier flexibel. Hier sind die wichtigsten Unterschiede:
Frühstartrente | Kinderdepot | |
|---|---|---|
Wofür | Altersvorsorge | frei verwendbar |
Staatliche Förderung | 10 € pro Monat von 6 bis 18 | keine |
Verfügbarkeit | gefördertes Kapital frühestens mit 65 | jederzeit, ab 18 entscheidet euer Kind, wofür es das Geld verwendet |
Geldanlage | Standarddepot-Vertrag oder kollektive Anlage, keine eigene ETF-Auswahl | frei wählbar, etwa ein weltweiter Aktien-ETF |
Kosten | Effektivkosten bis 1 % pro Jahr | je nach Anbieter und ETF. Häufig rund 0,2 % TER pro Jahr, da Depots meist keine Kosten verursachen |
Steuern | Erträge sind in der Ansparphase steuerfrei, Auszahlungen im Rentenalter einkommensteuerpflichtig | Abgeltungsteuer oberhalb der Freibeträge des Kindes |
Eigene Einzahlungen | bis 6.840 € pro Jahr | unbegrenzt |

Es spricht nichts dagegen, die Frühstartrente mitzunehmen, sobald sie beschlossen ist und euer Kind alle Voraussetzungen von Alter und Wohnsitz erfüllt. Die 10 € kosten euch nichts, und die Förderung bekommt ihr auch ohne eigenen Vertrag.
Für alles, was ihr selbst für euer Kind zurücklegt, halten wir ein Kinderdepot mit einem breit gestreuten ETF für die bessere Wahl. Es ist flexibler, meist günstiger, und ihr könnt die steuerlichen Freibeträge eures Kindes nutzen.
Was jetzt zu tun ist – und was warten kann
Kein Stress: Solange Bundestag und Bundesrat das Gesetz nicht verabschiedet haben, müsst ihr nichts unterschreiben. Eurem Kind geht dadurch nichts verloren. Der Jahrgang 2020 soll die Förderung rückwirkend bekommen.
Wenn euer Kind zum geförderten Kreis gehört, könnt ihr schon einmal die Steuer-ID eures Kindes heraussuchen. Sie steht im Schreiben, das das Bundeszentralamt für Steuern nach der Geburt verschickt hat. Ist sie nicht mehr auffindbar, schickt das Amt die Nummer auf Anfrage erneut per Post.

Solange das Gesetz nicht final beschlossen ist, müsst ihr euch noch nicht für einen Anbieter entscheiden – auch wenn einige Finanzdienstleister die Dringlichkeit suggerieren und schon Voranmeldungen sammeln. Ihr verpasst aber nichts, wenn ihr jetzt noch nicht tätig werdet. Solange die Kosten und das Anlagekonzept nicht feststehen, könnt ihr kein Angebot seriös vergleichen.
Unabhängig von der Frühstartrente könnt ihr natürlich schon heute, wenn es euch finanziell möglich ist, mit dem Sparen beginnen. Ein Depot im Namen eurer Kinder könnt ihr jederzeit eröffnen. Mehr dazu lest ihr hier:
Fazit: Früh starten lohnt sich so oder so
Die Frühstartrente ist eine kleine Starthilfe für die Altersvorsorge eures Kindes. Insgesamt bekommt euer Nachwuchs in den 12 Jahren 1.440 € vom Staat – diese Förderung kann nach über sechs Jahrzehnten zu einem mittleren fünfstelligen Betrag wachsen.
Für die Anlage des Geldes gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ihr eröffnet ein eigenes Frühstartdepot bei einem Anbieter oder ihr lasst das Geld zunächst über die Bundesbank kollektiv anlegen.
Egal, für welche Variante ihr euch entscheidet: Die Rentenlücke kann diese Förderung vom Staat nicht schließen. Die Frühstartrente kann aber ein erster Schritt sein, durch den Kinder und ihre Eltern mit dem Kapitalmarkt in Berührung kommen.
Noch ist das Gesetz nicht finalisiert, und wichtige Fragen – etwa zu den Kosten der Anbieter – sind bislang offen. Wenn ihr schon jetzt Geld für euer Kind zurücklegen wollt, könnt ihr dafür ein Kinderdepot eröffnen. Die beiden Möglichkeiten schließen sich ohnehin nicht aus: Ihr könnt später zusätzlich die Frühstartrente nutzen, wenn Näheres dazu bekannt ist.
Häufig gestellte Fragen
Die staatliche Förderung und ihre Erträge nicht. Dieser Teil ist laut Entwurf für die Altersvorsorge vorgesehen und frühestens ab 65 verfügbar. Anders sieht es bei Geld aus, das ihr selbst eingezahlt habt. Diese Beiträge und ihre Erträge lassen sich laut Finanzministerium früher entnehmen, soweit der Vertrag das zulässt. Die Erträge müssen dann versteuert werden.
Nein. Schließt ihr für euer Kind bei einem zertifizierten Anbieter einen Standarddepot-Vertrag ab, stellt der Anbieter den Antrag bei der Zulagenstelle – er braucht dafür nur die Steuer-ID eures Kindes. Schließt ihr keinen Vertrag ab, legt die Bundesbank das Geld für euer Kind in einer kollektiven Anlage an und es kann bis zum 35. Geburtstag in einen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Nein. Die Förderung soll erst ab dem Geburtsjahrgang 2020 starten, eine Regelung für ältere Kinder ist nicht vorgesehen. Ihr könnt für euer Kind trotzdem einen Standarddepot-Vertrag abschließen und selbst einzahlen, bekommt aber keine 10 € vom Staat. Aus unserer Sicht ist ein Kinderdepot in diesem Fall die naheliegendere Lösung, weil es flexibler und eventuell auch günstiger ist.







