Abgeltungsteuer: Definition, Höhe und der automatische Abzug im Depot
Wer an der Börse Gewinne erzielt oder Zinsen auf dem Tagesgeldkonto kassiert, muss einen Teil davon an den Staat abtreten. In Deutschland greift dafür ein Mechanismus, der Privatanleger:innen das Leben erleichtert: die Abgeltungsteuer. Sie sorgt dafür, dass ihr eure Anlagegewinne in den meisten Fällen gar nicht mehr in der jährlichen Steuererklärung angeben müsst.
In diesem Artikel zeigen wir euch, wie hoch die Abgeltungsteuer für euch ausfällt, wie ihr mit dem Freistellungsauftrag Steuern spart und in welchen Sonderfällen ihr euch Geld vom Finanzamt zurückholen könnt.

Die Abgeltungsteuer gilt für alle Kapitalerträge, z. B. für Aktiengewinne und Zinsen. Sie liegt bei 25 %. Weil noch Soli und ggf. Kirchensteuer dazukommen, zahlt ihr in der Praxis zwischen 26,38 % und 27,99 %.
Wenn ihr euer Depot bei einem deutschen Broker habt, behält die Bank die Steuer automatisch ein und überweist sie an das Finanzamt. Eure Steuerschuld ist damit „abgegolten“.
Die ersten 1.000 € Gewinn pro Jahr (bzw. 2.000 € für Paare) bleiben steuerfrei. Dafür müsst ihr in eurem Depot aber einen Freistellungsauftrag einrichten, sonst zahlt ihr eure Steuer ab dem ersten Euro Gewinn.
Bei ausländischen Depots – z. B. bei eToro oder RobinHood – greift der automatische Abzug nicht. Ihr müsst eure Gewinne dann selbst in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben.
Geringverdiener, Studierende oder Rentner:innen können die Abgeltungsteuer oft komplett umgehen oder sich zu viel gezahlte Beträge über die Steuererklärung zurückholen.
Was ist die Abgeltungsteuer?
Die Abgeltungsteuer ist eine in Deutschland erhobene Quellensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie wurde am 1. Januar 2009 eingeführt, um die Besteuerung von Anlagegewinnen zu vereinfachen und die Kapitalflucht ins Ausland zu verhindern.
Zu den Kapitalerträgen gehören vor allem drei Gruppen:
Zinsen
Die Zinserträge von eurem Tagesgeld- oder Festgeldkonto.Dividenden
Die Gewinnausschüttungen von Einzelaktien oder ETFs.Kursgewinne
Die realisierten Gewinne, die entstehen, wenn ihr Wertpapiere teurer verkauft, als ihr sie eingekauft habt.
Weil die Abgeltungsteuer eine Quellensteuer ist, müsst ihr euch in der Regel nicht selbst um die Versteuerung kümmern. Sie wird direkt an der „Quelle“ – also von eurer auszahlenden Bank oder eurem Broker – einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Wo liegt der Unterschied zur Kapitalertragsteuer?
Die Begriffe Abgeltungsteuer und Kapitalertragsteuer werden oft synonym verwendet. Das ist verständlich, weil beide Begriffe im Alltag meist dieselbe Steuer auf Kapitalerträge beschreiben, aber juristisch nicht ganz präzise. Der Unterschied ist leicht erklärt:
Die Kapitalertragsteuer ist der eigentliche Name der Steuer, die auf alle Anlagegewinne anfällt.
Die Abgeltungsteuer bezeichnet hingegen lediglich die Art und Weise, wie diese Steuer abgerechnet wird.
Führt eine deutsche Bank die fällige Steuer automatisch für euch an den Staat ab, ist eure Steuerschuld damit rechtlich abgegolten. Ihr müsst dem Finanzamt diesen Vorgang nicht mehr melden. Man spricht dann von der Abgeltungswirkung – und genau daher kommt auch der Name: Abgeltungsteuer.
Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?
Die Abgeltungsteuer beträgt bundesweit einheitlich 25 %. Der Steuersatz ist pauschal und damit unabhängig von eurem persönlichen Einkommen.
Auf diesen Betrag wird jedoch noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % aufgeschlagen. Seid ihr zudem kirchensteuerpflichtig, kommt die Kirchensteuer auch noch hinzu – je nach Bundesland 8 % oder 9 % extra.
Daraus ergeben sich in der Praxis drei feste Steuersätze:
- 1.
Ohne Kirchensteuer: 26,375 %
- 2.
Mit Kirchensteuer (Bayern & Baden-Württemberg): 27,82 %
- 3.
Mit Kirchensteuer (übrige Bundesländer): 27,99 %
Hinweis zur Kirchensteuer: Wenn ihr Mitglied der Kirche seid, fragt eure Bank eure Konfession einmal im Jahr automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab und führt den Betrag direkt ab. Ihr müsst hierfür auch nichts weiter tun. Wer das allerdings nicht möchte, kann einen Sperrvermerk beantragen, muss die Erträge dann aber über die Steuererklärung nachversteuern.
Wenn ihr in klassische Aktienfonds oder Welt-ETFs (wie den MSCI World) investiert, greift die Teilfreistellung. Weil der Fonds im Hintergrund bereits Steuern abführt, bleiben 30 % eurer Gewinne für euch steuerfrei. Ihr zahlt die Abgeltungsteuer also nur auf 70 % eures Ertrags. Dadurch sinkt eure effektive Steuerlast von 26,38 % auf exakt 18,4625 % (ohne Kirchensteuer).
Das Prinzip der Abgeltung: So funktioniert der Steuerabzug
Der große Vorteil der Abgeltungsteuer für euch ist die bürokratische Entlastung. Früher hättet ihr jede Zinszahlung und jeden Aktienverkauf (mit Gewinn) in eurer Einkommensteuererklärung – und zwar in der Anlage KAP – einzeln dokumentieren müssen. Heute läuft das vollautomatisch im Hintergrund ab.
Wie komfortabel dieser Prozess für euch ist, hängt allerdings davon ab, wo ihr euer Depot führt. Vor allem deutsche Broker bieten hier entscheidende Vorteile.
Warum deutsche Broker vorteilhaft sind
Die automatische Abführung der Abgeltungsteuer greift nur, wenn ihr einen Finanzdienstleister nutzt, der seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland hat.
Automatischer Steuerabzug
Deutsche Banken und Neobroker ziehen die fällige Steuer im Moment der Dividendengutschrift oder beim Verkauf eines ETFs sofort ab. Auf eurem Verrechnungskonto landet dann der Netto-Betrag. Ihr müsst für diese Erträge keine Steuererklärung machen.Automatische Verlustverrechnung
Die Abgeltungswirkung deutscher Banken hat einen weiteren Vorteil: Euer Broker führt automatisch sogenannte Verlustverrechnungstöpfe. Wenn ihr z. B. eine Aktie mit 500 € Verlust verkauft, merkt sich die Bank diesen Betrag. Erzielt ihr zwei Wochen später mit einer anderen Aktie 500 € Gewinn, fällt darauf keine Abgeltungsteuer an.Der Broker verrechnet den neuen Gewinn automatisch mit dem alten Verlust im Hintergrund. Auch hier müsst ihr euch um keinen lästigen Papierkram kümmern. Erst wenn eure Verluste vollständig ausgeglichen sind, beginnt die Bank wieder damit, bei euren Gewinnen die Abgeltungsteuer einzubehalten.
Anders sieht es bei ausländischen Brokern aus. Hier entfällt der Komfort der automatischen Steuerabführung und Verlustverrechnung:
Keine automatische Versteuerung bei ausländischen Brokern
Wenn ihr ein Depot im Ausland habt, z. B. bei eToro, gibt es keine Abgeltungswirkung. Ausländische Banken führen keine deutschen Steuern ab. Hier erhaltet ihr den Bruttogewinn ausgezahlt und seid gesetzlich verpflichtet, jeden Gewinn und jeden Kapitalertrag selbst über die Anlage KAP in eurer Steuererklärung dem Finanzamt zu melden.
So lässt sich die Abgeltungsteuer reduzieren
Niemand zahlt gern mehr Steuern als nötig. Glücklicherweise gibt es ein paar völlig legitime Wege, um die Steuerlast auf eure Anlagegewinne zu senken oder komplett zu vermeiden. Hier sind die drei wichtigsten:
Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag
Jedem Steuerpflichtigen in Deutschland steht ein jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge zu, der sogenannte Sparerpauschbetrag. Aktuell liegt er bei:
1.000 € pro Jahr für Singles
2.000 € pro Jahr für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften
Gewinne, Zinsen und Dividenden bis zu dieser Grenze bleiben zu 100 % steuerfrei. Damit eure Bank die Abgeltungsteuer für diese Beträge nicht einbehält, müsst ihr aktiv einen Freistellungsauftrag erteilen.
Das funktioniert in der Regel mit wenigen Klicks im Online-Banking oder in der App eures Brokers. Hier im Video zeigt euch Alex am Beispiel von Scalable Capital, wie ihr schnell und einfach euren Freistellungsauftrag einrichtet:
Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Besch.)
Falls ihr hohe Kapitalerträge erzielt, sonst aber kein nennenswertes Einkommen habt, dann könnt ihr durch eine sogenannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung viel Geld sparen. Besonders betroffen davon sind in der Regel Studierende, Rentner:innen oder Kinder mit Junior-Depots.
Das Ganze funktioniert so: Wenn euer gesamtes Jahreseinkommen unter dem gesetzlichen Grundfreibetrag – für das Jahr 2026 liegt dieser bei 12.348 € – bleibt, seid ihr generell nicht einkommensteuerpflichtig.
In diesem Fall könnt ihr beim Finanzamt eure NV-Bescheinigung beantragen und diese bei eurer Bank einreichen. Die Bank führt dann auch bei Kapitalerträgen über 1.000 € keine Abgeltungsteuer ab.
Die Günstigerprüfung bei geringem Einkommen
Ein weiterer Mechanismus greift, wenn ihr zwar Steuern zahlt, euer persönlicher Einkommensteuersatz aber unter 25 % liegt. Das betrifft häufig Auszubildende, Menschen in Teilzeit oder Geringverdiener:innen.
Die pauschale Abgeltungsteuer von 25 % wäre in diesem Fall ein Nachteil für euch. Die Lösung: Ihr gebt eure Kapitalerträge in der jährlichen Steuererklärung (Anlage KAP) an und setzt ein Kreuz bei der „Günstigerprüfung“. Das Finanzamt wendet dann nachträglich euren niedrigeren, persönlichen Steuersatz an und erstattet euch die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück.
Sonderfälle der Abgeltungsteuer
Die pauschale Abgeltungswirkung gilt für fast alle modernen Anlageprodukte wie ETFs, Aktien und Tagesgeld. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen, bei denen andere steuerliche Regeln greifen.
Keine Abgeltungsteuer bei Krypto und Gold
Obwohl Bitcoin, Ethereum oder physisches Gold für viele Anleger:innen ins Portfolio gehören, fallen sie steuerlich nicht unter die Abgeltungsteuer. Der Staat wertet den Handel damit nicht als Kapitalertrag, sondern als „privates Veräußerungsgeschäft“. Wichtig ist aber die Haltedauer.
Haltedauer unter 1 Jahr
Verkauft ihr eure Coins oder das Gold innerhalb von 12 Monaten mit Gewinn, greift nicht die 25-%-Pauschale. Ihr müsst den Gewinn mit eurem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern (sofern 1.000 Euro im Jahr überschritten werden).Haltedauer über 1 Jahr
Haltet ihr die Anlage länger als 365 Tage, ist der Gewinn beim Verkauf komplett steuerfrei.Wichtig: Da hier keine Abgeltungsteuer anfällt, führen selbst deutsche Krypto-Broker die Steuer beim Verkauf nicht automatisch ab. Ihr seid bei Verkäufen unter einem Jahr Haltedauer selbst für die Angabe in der Steuererklärung verantwortlich.
Bestandsschutz für Alt-Anteile (Kauf vor 2009)
Die Abgeltungsteuer wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt. Für Wertpapiere, die ihr vor diesem Stichtag gekauft habt, gilt der sogenannte Bestandsschutz. Nach der alten Rechtslage gab es eine Spekulationsfrist von einem Jahr.
Das bedeutet: Kursgewinne aus Einzelaktien, die ihr vor 2009 gekauft und heute noch im Depot habt, könnt ihr in der Regel komplett steuerfrei verkaufen. Bei alten Investmentfonds gab es 2018 jedoch eine Gesetzesänderung, durch die für Gewinne ab 2018 ein Freibetrag von 100.000 € gilt.
Besteuerung von Lebensversicherungen
Lebens- und ETF-Rentenversicherungen fallen meist nicht unter die klassische Abgeltungsteuer von 25 %. Hier entscheidet das Abschlussdatum über die Besteuerung bei der Auszahlung:
Altverträge (Abschluss vor 2005)
Bei einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren ist die Auszahlung am Ende komplett steuerfrei.Neuverträge (Abschluss ab 2005)
Hier greift das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und ihr bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt seid, müsst ihr nur die Hälfte der Erträge mit eurem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.
Fazit: Dank der Abgeltungsteuer müsst ihr nur selten selbst aktiv werden
Die Besteuerung von Anlagegewinnen ist in Deutschland – dank der Abgeltungsteuer – ziemlich komfortabel gelöst. Da deutsche Broker oder Banken für euch die Steuerberechnung und die Abführung an das Finanzamt übernehmen, müsst ihr euch im Alltag nicht damit herumschlagen.
Vergesst aber nicht, den gesetzlichen Spielraum zu nutzen, um eure Steuerlast zu senken. Am wichtigsten ist dabei der Freistellungsauftrag: Mit ihm könnt ihr die ersten 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei vereinnahmen.
Falls ihr euer Depot bei einem ausländischen Broker führt oder aufgrund eines geringen Einkommens von der Günstigerprüfung profitieren könntet, müsst ihr dagegen selbst aktiv werden und eure Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben.
Häufige Fragen zur Abgeltungsteuer
Der Abzug erfolgt immer in dem Moment, in dem der Gewinn realisiert wird („Zuflussprinzip“). Bei Dividenden und Zinsen behält die Bank die Steuer am Tag der Gutschrift auf eurem Konto ein. Bei Aktien oder ETFs erfolgt der Abzug immer dann, wenn ihr das Wertpapier mit Gewinn verkauft.
Nein. Kryptowährungen wie Bitcoin und das Edelmetall Gold zählen steuerlich nicht als Kapitalvermögen, sondern als private Veräußerungsgeschäfte. Hier gilt eine Spekulationsfrist: Haltet ihr die Coins oder das Gold länger als ein Jahr, ist der Gewinn komplett steuerfrei. Verkauft ihr innerhalb von 12 Monaten, müsst ihr den Gewinn mit eurem Einkommensteuersatz versteuern.
In der Regel nicht. Wenn euer Depot bei einer deutschen Bank liegt und ihr einen ausreichenden Freistellungsauftrag eingerichtet habt, müsst ihr Anlagegewinne in der Steuererklärung nicht mehr angeben – die Steuer ist durch die Bank abgegolten. Die Anlage KAP ist nur notwendig bei ausländischen Brokern, fehlenden Freistellungsaufträgen oder wenn ihr die Günstigerprüfung beantragen wollt.
Ja, Verluste aus Kapitalvermögen verrechnet eure deutsche Bank automatisch im Hintergrund im Verlustverrechnungstopf. Wenn ihr erst einen Verlust realisiert und später einen Gewinn macht, führt die Bank so lange keine Abgeltungsteuer ab, bis die Verluste ausgeglichen sind.
Nein, das ist nicht mehr möglich. Seit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber den Abzug sogenannter Werbungskosten bei Kapitalerträgen gestrichen. Kosten für die Depotführung, Finanzberatungen oder Kreditzinsen für den Wertpapierkauf könnt ihr in der Steuererklärung nicht mehr geltend machen.
Wenn ihr über die Jahre hinweg immer wieder Anteile desselben ETFs gekauft habt und nun einen Teil davon verkauft, gilt das gesetzliche First-in-First-out-Prinzip (FIFO).
Das bedeutet: Die Bank geht steuerlich immer davon aus, dass die Anteile, die ihr als Erstes – also am längsten in der Vergangenheit – gekauft habt, auch als Erstes wieder verkauft werden. Das ist entscheidend für die Steuerberechnung, da diese ältesten Anteile oft die höchsten Kursgewinne angesammelt haben.
Ja, grundsätzlich sind auch Minderjährige steuerpflichtig. Allerdings steht jedem Kind ein eigener Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro sowie der volle steuerliche Grundfreibetrag (12.348 Euro für 2026) zu.
Wenn ihr also ein Junior-Depot für euren Nachwuchs führt, solltet ihr dort unbedingt einen eigenen Freistellungsauftrag im Namen des Kindes einrichten oder eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. So bleiben die Gewinne des Kindes in der Regel komplett steuerfrei.








