Altersvorsorgedepot und Kinder: Kinderzulage & Frühstartrente erklärt
Ab dem 1. Januar 2027 bringt das neue Altersvorsorgedepot frischen Wind in die staatlich geförderte Altersvorsorge. Eltern profitieren dabei von einer Kinderzulage, die ihre private Altersvorsorge zusätzlich aufstockt. Parallel plant die Bundesregierung mit der Frühstartrente ein gefördertes Depot auf den Namen eures Kindes.
Die beiden Themen werden aktuell ein bisschen durcheinandergeworfen, dabei verfolgen sie ganz unterschiedliche Ziele: Einmal sorgt ihr für eure eigene Rente vor, einmal der Staat für die eures Kindes.
Wir bringen Licht ins Dunkel: In diesem Artikel zeigen wir euch, wie viel Kinderzulage ihr bekommt, welcher Elternteil sie erhält und was es mit der geplanten Frühstartrente auf sich hat.
Eltern mit Altersvorsorgedepot profitieren von der Kinderzulage. Sie beträgt bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Die volle Zulage gibt es ab 300 € Eigenbeitrag im Jahr, egal wie viele Kinder ihr habt.
Die Frühstartrente richtet sich hingegen direkt an Kinder. Sie soll Kindern ab Jahrgang 2020 vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 € im Monat bringen. Das Gesetz ist noch nicht final beschlossen.
Ein eigenes gefördertes Altersvorsorgedepot könnt ihr für euer Kind nicht eröffnen, außer euer Kind ist schon in der Ausbildung und zahlt Rentenbeiträge.
Erben eure Kinder euer Altersvorsorgedepot, müssen sie die Förderung zurückzahlen. Ohne Abzüge geht das Guthaben nur an Ehe- oder Lebenspartner per Übertrag in dessen AVD.
Gibt es ein Altersvorsorgedepot für Kinder?
Nein: Ein eigenes staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot könnt ihr für euer Kind nicht ohne Weiteres eröffnen. Denn die Förderung ist an die Person gebunden, die für ihr Alter vorsorgt – und die muss selbst förderberechtigt sein. Dazu zählen unter anderem Angestellte und Beamt:innen.
Eine Ausnahme gilt für Minderjährige, die bereits eine rentenversicherungspflichtige Ausbildung machen. Sie können mit eurer Zustimmung ein eigenes gefördertes Altersvorsorgedepot eröffnen.
Aber auch wenn euer Kind bisher nicht selbst förderberechtigt ist, könnt ihr als Familie von der staatlichen Förderung profitieren. Denn Kinder spielen bei der neuen Altersvorsorge gleich an zwei Stellen eine Rolle – allerdings auf ganz unterschiedliche Weise:
Die Kinderzulage in eurem eigenen Depot
Die Kinderzulage ist eine Förderung für Eltern, die selbst vorsorgen. Im Rahmen des Altersvorsorgedepots zahlt der Staat bis zu 300 € im Jahr als Kinderzulage für jedes förderberechtigte Kind dazu. Das Geld landet in eurem Vertrag und zählt später zu eurer eigenen Rente.
Die Frühstartrente auf den Namen eures Kindes
Für ab 2020 geborene Kinder plant die Bundesregierung die Frühstartrente. Ab dem 6. Geburtstag sollen jeden Monat 10 € vom Staat in einen Altersvorsorgevertrag fließen, der auf den Namen eures Kindes läuft.
Das Geld wird in ein Standarddepot eingezahlt. Dieses könnt ihr als Eltern eröffnen und auch noch selbst Geld dazulegen, das zusammen mit der Förderung wachsen kann. Die ETFs sind vorausgewählt – ihr könnt hier die Geldanlageprodukte nicht selbst auswählen.
Ist euer Kind volljährig, übernimmt es den Vertrag. Das Geld sollte dann bestenfalls in ein „erwachsenes“ Altersvorsorgedepot übertragen werden. Euer Kind bekommt hier die staatlichen Zulagen, sobald es selbst förderberechtigt ist – wie zum Beispiel mit Beginn einer Ausbildung. Mehr zur Frühstartrente lest ihr hier:
Kinderzulage vs. Frühstartrente
Euer Kind ist in beiden Varianten der Grund, die Förderung vom Start zu erhalten, aber wer von dieser Förderung schlussendlich profitiert, ist grundverschieden:
Kinderzulage | Frühstartrente (geplant) | |
|---|---|---|
Auf wessen Namen läuft der Vertrag? | Auf euren eigenen Namen | Auf den Namen eures Kindes |
Wer bekommt das Geld später? | Der Elternteil, dem die Zulage zugeordnet ist, bei Verheirateten meist die Mutter. Das Geld ist zweckgebunden und wird frühestens ab 65 ausgezahlt | Euer Kind – das Geld ist zweckgebunden und kann erst ab 65 ausgezahlt werden |
Wie viel zahlt der Staat? | Bis zu 300 € pro Kind und Jahr | 10 € pro Monat – maximal 12 Jahre lang – also 1.440 € |
Für welches Alter? | Die Zulage gilt, solange ihr Kindergeld bezieht, und endet in der Regel spätestens, wenn euer Kind 25 Jahre alt ist | Die Zulagen fließen vom 6. bis zum 18. Geburtstag |
Voraussetzung | Eigener Altersvorsorgevertrag mit mindestens 120 € Einzahlung im Jahr, die volle Zulage gibt es ab 25 € im Monat | Vertrag auf den Namen des Kindes oder kollektiv gesammelt bei der Bundesbank. Das Geld muss spätestens zum 35. Geburtstag abgerufen werden. |
Kinderzulage im Altersvorsorgedepot: So viel zahlt der Staat pro Kind dazu
Eure Kinderzulage richtet sich nach dem, was ihr in euer Altersvorsorgedepot einzahlt. Für jeden Euro gibt der Staat pro Kind einen Euro dazu. Diese Förderung ist auf 300 € pro Kind und Jahr begrenzt. Wer im Jahr 300 € einzahlt, also 25 € im Monat, bekommt damit die volle Kinderzulage.
Habt ihr mehrere Kinder, heißt das nicht, dass ihr mehr einzahlen müsst. Das Gesetz bemisst die Zulage für jedes Kind an euren gesamten Beiträgen. Bei drei Kindern und 300 € eingezahltem Eigenbetrag kommen so 900 € Kinderzulage zusammen.
Zahlt ihr weniger als 120 € im Jahr ein, bekommt ihr keine Kinderzulage. Falls ihr zwischen 120 € und 300 € einzahlt, wächst die Kinderzulage parallel zu jedem Euro, den ihr einzahlt.

Solange euer Kind kindergeldberechtigt ist, steht euch als Elternteil also auch die Kinderzulage zu. Damit endet die Zulage nicht mit seiner Volljährigkeit, sondern gilt noch darüber hinaus, falls euer Kind eine Ausbildung macht oder studiert.
Spätestens am 25. Geburtstag des Kindes endet die Kinderzulage. Für Kinder mit Behinderung kann der Anspruch auch länger bestehen.
Neu ist, dass das Geburtsjahr keine Rolle mehr spielt – das ist anders als bei der bisherigen Kinderzulage in Riesterverträgen. Bei der Riester-Rente gab es für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, nur 185 € im Jahr. Im Altersvorsorgedepot gilt für alle Kinder dieselbe Obergrenze von 300 €. Davon profitieren vor allem Eltern, deren Kinder schon älter sind und noch studieren.
Rechenbeispiele für ein bis drei Kinder
Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Förderung ihr pro Jahr insgesamt bekommt - je nachdem, wie viel ihr einzahlt und wie viele Kinder ihr habt. Die Grundzulage ist die Förderung, die unabhängig von der Kinderzulage die förderberechtigte Person bekommt, die in ein Altersvorsorgedepot einzahlt – ihr bekommt hier maximal 540 € pro Jahr:
Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Gesamtförderung mit einem Kind | Gesamtförderung mit 2 Kindern | Gesamtförderung mit 3 Kindern |
|---|---|---|---|---|
120 € (10 € im Monat) | 60 € | 180 € | 300 € | 420 € |
300 € (25 € im Monat) | 150 € | 450 € | 750 € | 1.050 € |
600 € (50 € im Monat) | 240 € | 540 € | 840 € | 1.140 € |
1.800 € (150 € im Monat) | 540 € | 840 € | 1.140 € | 1.440 € |
Ein Beispiel: Nehmen wir eine Mutter mit zwei Kindern, die monatlich 25 € in ihr Altersvorsorgedepot einzahlt. Aus ihrem jährlichen Eigenbeitrag von 300 € werden dank 150 € Grundzulage (für jeden Euro zahlt der Staat 50 Cent dazu) und 600 € Kinderzulage insgesamt 1.050 €.Der Staat macht aus ihren 300 € also 1.050 € – mehr als das Dreifache ihres eigenen Beitrags.
Wer bekommt die Kinderzulage?
Die Kinderzulage gibt es für jedes Kind nur einmal und das nur für einen Elternteil. Ihr könnt also nicht beide dasselbe Kind in euren Verträgen angeben. Wer die Zulage bekommt, hängt davon ab, ob ihr verheiratet oder verpartnert seid und wer das Kindergeld bezieht.
Fall: Verheiratete Eltern
Seid ihr verheiratet und lebt zusammen, bekommt die Mutter die Kinderzulage. Das gilt auch dann, wenn das Kindergeld auf das Konto des Vaters fließt.
Möchtet ihr, dass der Vater die Zulagen angerechnet bekommt, müsst ihr dies gemeinsam beantragen. Den Antrag stellt ihr über den Anbieter des Altersvorsorgedepots. Für ein bereits abgelaufenes Jahr könnt ihr ihn allerdings nicht mehr zurücknehmen.
Bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften bekommt der Elternteil die Zulage, der das Kindergeld bekommt. Auch hier könnt ihr gemeinsam beantragen, dass die Zulage dem anderen Elternteil zugeordnet wird.
Fall: Unverheiratete und getrennte Eltern
Seid ihr nicht verheiratet, getrennt oder geschieden, bekommt die Kinderzulage, wer das Kindergeld erhält. Eine Übertragung auf den anderen Elternteil ist hier nicht möglich.
Lebt ihr unverheiratet zusammen, könnt ihr gegenüber der Familienkasse selbst bestimmen, wer von euch das Kindergeld bekommt. Damit legt ihr indirekt auch fest, wer die Kinderzulage erhält.
Fall: Mehrere Kinder auf beide Eltern aufteilen
Habt ihr mehrere Kinder, könnt ihr die Zulagen aufteilen. Schon bei der Riester-Rente konnten verheiratete Eltern für jedes Kind einzeln festlegen, wer die Zulage bekommt. Die Regel ist dieselbe geblieben – ihr könnt die Zulage für das erste Kind also bei der Mutter lassen und die für das zweite Kind auf den Vater übertragen.
Einen finanziellen Vorteil, betrachtet man euch als Gemeinschaft, bringt das Aufteilen meist nicht. Die volle Kinderzulage gibt es schon ab 300 € Eigenbeitrag pro Jahr, egal für wie viele Kinder ihr die Zulagen bekommt.
Fall: Wenn nur ein Elternteil förderberechtigt ist
Nicht jede Person hat einen eigenen Anspruch auf Förderung. Ist ein Elternteil etwa freiwillig rentenversichert oder als Minijobber:in von der Rentenversicherungspflicht befreit, kann er oder sie trotzdem die Zulagen bekommen, falls die Ehepartnerin oder der Ehepartner förderberechtigt ist. Man spricht hier von mittelbarer Förderung.
Dafür braucht der Elternteil einen eigenen Vertrag und muss mindestens 120 € im Jahr selbst einzahlen. Die Höhe der Zulagen richtet sich in diesem Fall nach den Beiträgen des förderberechtigten Ehepartners. Dies gilt aber nur für verheiratete Paare oder eingetragene Partnerschaften – für unverheiratete Paare gibt es diese Möglichkeit nicht.
Eure Situation | Wer bekommt die Kinderzulage? | Übertragen möglich? |
|---|---|---|
verheiratet, zusammenlebend | die Mutter | ja, auf gemeinsamen Antrag an den Vater |
gleichgeschlechtlich verheiratet oder verpartnert | wer das Kindergeld erhält | ja, auf gemeinsamen Antrag |
unverheiratet, getrennt oder geschieden | wer das Kindergeld erhält | nein |
Die Kinderzulage ist leicht zu bekommen, geht aber genauso leicht verloren. Die meisten Fehler entstehen bei der Zuordnung oder wenn sich in der Familie etwas ändert.
Welche Angaben zu euren Kindern der Anbieter beim AVD braucht
Der Staat zahlt die Kinderzulage nicht automatisch. Euer Anbieter beantragt sie bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die zur Deutschen Rentenversicherung gehört. Damit das klappt, braucht er ein paar Angaben zu euren Kindern – Unterlagen wie eine Geburtsurkunde müsst ihr dafür aber nicht einreichen.
Pro Kind fragt der Anbieter folgende Daten ab:
Angabe | Wo ihr sie findet |
|---|---|
Vor- und Nachname des Kindes sowie Geburtsdatum | |
Steuer-Identifikationsnummer des Kindes | im Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern, das ihr nach der Geburt bekommen habt |
Kindergeldnummer | im Kindergeldbescheid oder im Verwendungszweck der Kindergeldzahlung auf eurem Kontoauszug |
zuständige Familienkasse | im Kindergeldbescheid |
Ohne die Steuer-ID des Kindes bekommt ihr keine Kinderzulage. Habt ihr die Steuer-ID eures Kindes nicht mehr, könnt ihr die Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern online erneut anfordern.
Die ZfA gleicht eure Angaben mit den Daten der Familienkasse ab. Für euch selbst gebt ihr zusätzlich eure eigene Steuer-ID und eure Sozialversicherungsnummer an. Ist ein Elternteil nur über den Ehepartner förderberechtigt, braucht der Anbieter auch dessen Daten.

Richtet, wenn möglich, einen Dauerzulageantrag ein. Damit bevollmächtigt ihr euren Vorsorgedepot-Anbieter, die Zulagen jedes Jahr für euch zu beantragen. Ihr müsst ihn nur einmal beim Abschluss ausfüllen und danach an nichts mehr denken, solange sich nichts bei euch ändert, was eure Förderungen betreffen könnte.
Änderungen könnten sich ergeben, wenn ihr beispielsweise noch ein Kind bekommt, das Kindergeld zum anderen Elternteil wechselt, ihr heiratet oder euch trennt. Der Anbieter erfährt hiervon nicht automatisch und würde weiter mit euren alten Daten den Zuschuss beantragen.
Frühstartrente: Das Depot auf den Namen eures Kindes
Mit der Frühstartrente wünscht die Bundesregierung, den langfristigen Vermögensaufbau fürs Alter schon im Grundschulalter anzustoßen. Anders als bei der Kinderzulage ist das Geld ausschließlich für euer Kind vorgesehen.
Wer bekommt die Frühstartrente?
Anspruch auf die Frühstartrente haben Kinder ab ihrem 6. Geburtstag bis zu dem Monat vor ihrem 18. Geburtstag. Außerdem muss euer Kind mit seinem ersten Wohnsitz in Deutschland gemeldet sein und eine Steuer-ID haben.
Allerdings profitieren nicht alle Kinder von der Frühstartrente, die im Januar 2027 eingeführt wird. Laut Gesetzentwurf fließen die staatlichen Zuschüsse zunächst nur an Kinder, die 2020 oder später geboren wurden. Ist euer Kind älter, bekommt es diese neue Förderung nicht.
Der Staat zahlt 10 € im Monat, also 120 € im Jahr. Über die vollen zwölf Jahre kommen so 1.440 € Förderung zusammen, die am Kapitalmarkt investiert werden – und hier wachsen können.
Wie bekommt ihr die Frühstartrente für euer Kind?
Damit euer Kind von der Frühstartrente profitiert, müsst ihr einen Vertrag bei einem Anbieter eurer Wahl abschließen. Erlaubt ist nur ein Standarddepot, die einfachste Form des Altersvorsorgedepots, d. h. ihr könnt hier keine ETFs selbst auswählen. Die Kosten sind bei Standarddepots vom Gesetzgeber auf 1 % im Jahr gedeckelt.
Schließt ihr keinen Vertrag ab, geht das Geld nicht verloren. Der Bund legt die Beträge dann gesammelt, weltweit gestreut, für alle Kinder eines Jahrgangs an. Verwaltet wird das Ganze von der Bundesbank. Den Anteil eures Kindes kann es später in einen eigenen Vertrag übertragen. Möglich ist das bis zu seinem 35. Geburtstag. Danach fällt das Geld an den Bund zurück und die Frühstartrente ist für euer Kind verloren.
Zusätzliche Einzahlungen sind möglich
Ihr möchtet selbst noch etwas für euer Kind drauflegen oder die Großeltern wollen sich an der Altersvorsorge ihrer Enkel beteiligen? Kein Problem: Es ist auch möglich, zusätzlich eigenes Geld einzuzahlen. Insgesamt dürfen bis zu 6.840 € zusätzlich im Jahr in den Vertrag fließen.
Eine besondere Förderung gibt es für diese Beiträge allerdings nicht. Ein Vorteil liegt bei den Erträgen des Depots. Diese bleiben steuerfrei, solange das Geld im Vertrag liegt, und werden erst bei der Auszahlung mit dem aktuellen Einkommensteuersatz des Rentners oder der Rentnerin versteuert – genau wie beim Altersvorsorgedepot.
Anders als die Frühstartrente selbst sind eure freiwillig eingezahlten Beiträge nicht fest gebunden. Sie können samt ihrer Erträge nach den Regeln des Vertrags wieder entnommen werden. Die Erträge werden dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz eures Kindes versteuert.
Wichtig dabei: Alles, was ihr einzahlt, gehört rechtlich eurem Kind – genau wie bei einem Kinderdepot. Eure Beiträge sind also ein Geschenk, das ihr nicht zurückholen könnt.
Was nach dem 18. Geburtstag passiert
Wird euer Nachwuchs 18, enden die Zahlungen vom Staat. Ab jetzt entscheidet euer Kind selbst über den Vertrag. Es kann ihn weiter besparen oder das gesamte Guthaben in ein anderes Altersvorsorgedepot übertragen.
Sobald es selbst förderberechtigt ist, etwa mit Beginn einer Ausbildung, bekommt es eigene staatliche Zulagen, die wir im oberen Abschnitt schon erläutert haben. Ist euer Kind jünger als 25, wenn es zum ersten Mal selbst Zulagen bekommt, erhält es zusätzlich einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus.
Das Geld der Frühstartrente ist zweckgebunden. Ausgezahlt wird es grundsätzlich erst ab 65 – genau wie beim Altersvorsorgedepotvertrag, in den das Geld bestenfalls übertragen wurde.
Altersvorsorgedepot, Frühstartrente, Kinderdepot oder Vorsorge im eigenen Depot: Was passt wofür?
Alle vier Wege haben mit Vermögensaufbau zu tun, verfolgen aber unterschiedliche Ziele:
- 1.
Das Altersvorsorgedepot mit (Kinder-)Zulagen unterstützt euch beim Aufbau eurer eigenen Rente.
- 2.
Die Frühstartrente bringt schon früh Geld und ein Bewusstsein für die Altersvorsorge eures Kindes in die Familie.
- 3.
Mit einem Kinderdepot spart ihr flexibel für das, was euer Kind in jungen Jahren braucht, etwa den Führerschein, die Ausbildung oder die erste eigene Wohnung. Später kann euer Kind das Depot selbst weiterführen und damit Vermögen ohne Zweckbindung aufbauen.
- 4.
Wer dagegen im eigenen Depot für den Nachwuchs spart, behält die volle Kontrolle über das Geld und entscheidet selbst, wann und wie viel davon später an das Kind verschenkt wird.
Die folgende Tabelle gibt euch einen schnellen Überblick über die vier Vorsorgemöglichkeiten für den Vermögensaufbau, bei denen eure Kinder eine Rolle spielen:
Altersvorsorgedepot mit Kinderzulage | Frühstartrente (geplant) | Kinderdepot | Vorsorge fürs Kind im eigenen Depot | |
|---|---|---|---|---|
Wem gehört das Geld? | euch | eurem Kind | eurem Kind | euch |
Wofür ist es gedacht? | für eure Rente | für die Rente eures Kindes | frei verwendbar, das Geld ist nicht zweckgebunden | frei verwendbar, ihr entscheidet, wann und wofür ihr es eurem Kind gebt |
Geld vom Staat | bis zu 300 € pro Kind und Jahr plus eure Grundzulage | 10 € im Monat vom 6. bis 18. Geburtstag, für Kinder, die ab 2020 geboren sind | keine Zuschüsse | keine Zuschüsse |
Steuern | die Erträge sind steuerfrei, Besteuerung bei Auszahlung zum aktuellen individuellen Steuersatz | die Erträge sind steuerfrei, Besteuerung bei Auszahlung zum aktuellen individuellen Steuersatz | Erträge steuerpflichtig, Freibeträge des Kindes werden angerechnet | Erträge steuerpflichtig mit Abgeltungsteuer, euer eigener Sparerpauschbetrag wird angerechnet |
Wann kommt man ans Geld? | ab Rentenbeginn, vorher nur mit Rückzahlung der Förderung | staatlicher Anteil ab 65, eigene Einzahlungen jederzeit | jederzeit, ab 18 entscheidet das Kind, was es mit dem Geld machen will | jederzeit, ihr entscheidet |
Was passiert mit 18? | nichts, der Vertrag bleibt eurer, die Kinderzulage endet erst mit dem Ende des Kindergeldes, spätestens an seinem 25. Geburtstag | das Kind übernimmt den Vertrag und bespart ihn im besten Fall weiter oder überträgt ihn in ein anderes Altersvorsorgedepot, um eigene Förderung zu bekommen | das Kind kann frei über das Geld verfügen | nichts, das Geld bleibt eures, bis ihr es eurem Kind schenkt oder z. B. für seine Ausbildung nutzt |
Schauen wir uns die vier Optionen nochmal genauer an:
Altersvorsorgedepot: Hohe Förderung für eure eigene Rente
Wenn ihr Kinder habt und förderberechtigt seid, könnt ihr mit dem Altersvorsorgedepot von einer besonders hohen staatlichen Förderung profitieren. Schon mit 25 € Eigenbeitrag im Monat sichert ihr euch die volle Kinderzulage. Dafür bleibt das Geld allerdings grundsätzlich bis zur Rente gebunden.
Die Kinderzulage steht bei verheirateten Paaren zunächst den Müttern zu. Mütter zahlen nämlich während der Kinderjahre weniger in die gesetzliche Rente ein, weil sie in Elternzeit sind oder in Teilzeit arbeiten. Ein eigenes Altersvorsorgedepot mit Kinderzulage kann einen Teil dieser Lücke verkleinern.
Frühstartrente: Ein früher Start für die Altersvorsorge eures Kindes
Die Frühstartrente soll eurem Kind ein erstes Kapital für die spätere Rente verschaffen. Über zwölf Jahre kommen 1.440 € an staatlichen Beiträgen zusammen, die am Kapitalmarkt angelegt werden und über Jahrzehnte wachsen können.
Ein weiterer Vorteil ist der Lerneffekt: Euer Kind lernt schon früh, wie die Geldanlage funktioniert, und kann selbst verfolgen, wie sich sein Geld über die Jahre entwickelt.
Aber: Das Geld ist (von freiwilligen Zuzahlungen mal abgesehen) langfristig gebunden und für die Altersvorsorge vorgesehen. Für den Führerschein und andere Ausgaben im jungen Erwachsenenalter könnt ihr es also nicht einplanen.
Kinderdepot: Gut für Ausbildung, Führerschein und Co.
Wenn ihr für größere Ausgaben eurer Kinder sparen wollt, z.B. für den Führerschein, das Studium oder die erste eigene Wohnung, könnte ein klassisches Kinderdepot die bessere Wahl sein.
Auch hier gehört das Geld eurem Kind, es ist aber nicht an einen bestimmten Zweck gebunden. Eine staatliche Förderung gibt es zwar nicht, dafür kann euer Kind seine eigenen steuerlichen Freibeträge nutzen.
Aber: Mit dem 18. Geburtstag entscheidet euer Kind allein über das angesparte Vermögen. Ihr solltet euren Nachwuchs also frühzeitig an einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld heranführen.
Sparen im eigenen Depot: Ihr behaltet die Kontrolle
Wenn ihr selbst entscheiden wollt, wann und wofür euer Kind das Geld bekommt, könnt ihr auch in eurem eigenen Depot für den Nachwuchs sparen. Das Geld gehört dann weiterhin euch, selbst wenn euer Kind längst volljährig ist.
Steuerlich ist dieser Weg meist weniger attraktiv als ein Kinderdepot, weil ihr die Freibeträge eures Kindes nicht nutzen könnt. Dafür bleibt ihr flexibel und könnt das Geld später nach euren Vorstellungen verschenken. Jeder Elternteil kann seinem Kind innerhalb von zehn Jahren bis zu 400.000 € schenkungsteuerfrei übertragen.
Damit die Ersparnisse für euren Nachwuchs nicht mit euren eigenen Anlagen vermischt werden, bietet sich ein separates Depot oder Unterdepot an.

Aus unserer Sicht schließen sich die vier Wege nicht gegenseitig aus. Wichtig ist zunächst, dass ihr eure eigene Altersvorsorge nicht vernachlässigt. Wenn ihr förderberechtigt seid, kann sich ein Altersvorsorgedepot mit Kinderzulage besonders lohnen.
Die Frühstartrente solltet ihr für euer Kind mitnehmen, sobald sie verfügbar ist. Möchtet ihr darüber hinaus Geld für euren Nachwuchs zurücklegen, ist ein Kinderdepot für viele Familien eine gute Wahl. Wer dagegen selbst bestimmen möchte, wann und wofür das Geld verwendet wird, kann im eigenen Depot sparen.
Fazit: Es gibt viele Wege, vorzusorgen
Ein Altersvorsorgedepot für Kinder gibt es in der Regel nicht – es sei denn, euer Kind macht bereits eine Ausbildung und zahlt Rentenbeiträge. Familien mit Kindern können trotzdem gleich doppelt von den geplanten Neuerungen bei der Altersvorsorge profitieren:
Die Kinderzulage unterstützt eure eigene Altersvorsorge. Schon mit 25 € Eigenbeitrag im Monat sichert ihr euch die volle Zulage von bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Voraussetzung ist, dass der Elternteil, dem die Zulage zusteht, auch selbst in einen Altersvorsorgevertrag einzahlt.
Die Frühstartrente kommt dagegen direkt eurem Kind zugute. Sobald das Gesetz endgültig beschlossen ist, werdet ihr einen Vertrag bei einem Anbieter eurer Wahl abschließen können, damit der Staat ab dem 6. Geburtstag monatlich 10 € einzahlt. Das gilt allerdings nur für Kinder ab Jahrgang 2020.
Alternativ (bzw. zusätzlich) könnt ihr auch ein klassisches Kinderdepot für euer Kind eröffnen oder im eigenen Depot Geld für euer Kind anlegen.
Es spricht auch nichts dagegen, mehrere Möglichkeiten zu kombinieren: Ihr könnt die staatliche Förderung der Frühstartrente mitnehmen und trotzdem zusätzlich Geld für euer Kind sparen, um später den Führerschein, das Studium oder die erste eigene Wohnung zu finanzieren.
Häufig gestellte Fragen
Ein eigenes gefördertes Altersvorsorgedepot bekommt euer Kind erst, wenn es selbst förderberechtigt ist, etwa mit Beginn einer rentenversicherungspflichtigen Ausbildung. Die Bundesregierung plant dazu ab 2027 die Frühstartrente. Dabei handelt es sich um einen geförderten Vertrag auf den Namen eures Kindes – aber nur, wenn es 2020 oder später geboren wurde.
Schon mit 25 € im Monat, also 300 € im Jahr, bekommt ihr die volle Kinderzulage. Das gilt auch bei mehreren Kindern. Unter 120 € Einzahlung im Jahr gibt es keine Zulage.
Ja, die Zulagen bekommt ihr, solange ihr für euer Kind Kindergeld bekommt. Das ist zum Beispiel während einer Ausbildung oder eines Studiums bis zum 25. Geburtstag der Fall.









