Vermögenswirksame Leistungen in ETFs anlegen: So geht’s
Wer Arbeitnehmer:in in Deutschland ist, hat meist Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Dabei handelt es sich um zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das ihr zum Vermögensaufbau nutzen könnt. Was ihr mit den bis zu 40 € im Monat anstellt, ist euch überlassen – auch eine Anlage in ETFs ist möglich.
Wir verraten, wie ihr vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen könnt und was ihr beachten müsst, wenn ihr sie in ETF-Sparpläne anlegt.

Bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) handelt es sich um zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das ihr zum Aufbau von Eigenkapital nutzen könnt.
Ihr könnt es nicht nur in Bausparverträge investieren oder zur Tilgung einer Baufinanzierung nutzen, sondern auch am Aktienmarkt anlegen – beispielsweise mit ETFs.
Wenn euer zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 € im Jahr liegt, könnt ihr zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage beim Staat beantragen.
Um VL in einen ETF anzulegen, benötigt ihr ein Depot bei einem VL-Sparvertrag-Anbieter wie Finvesto oder comdirect. Nach dem Vertragsabschluss müsst ihr nur noch euren Arbeitgeber informieren.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind Leistungen, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Gehalt bezahlt. Das Geld wird aber nicht aufs Konto ausgezahlt, sondern ist für die Vermögensbildung bestimmt: Jeden Monat überweist der Arbeitgeber eine bestimmte Summe in eine zuvor ausgewählte Wertanlage.
Die vermögenswirksamen Leistungen sind im Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer gesetzlich festgelegt.
Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
Prinzipiell haben die meisten Arbeitnehmer:innen in Deutschland Anspruch auf VL. Dazu zählen Angestellte (auch im öffentlichen Dienst), Azubis, Beamt:innen, Soldat:innen und Richter:innen. Unter Umständen können auch Angestellte mit Kurz- oder Zeitarbeit oder Beschäftigte im Ausland von VL profitieren.
Doch Anspruch heißt nicht immer Garantie: Es handelt sich nämlich um eine freiwillige Abgabe vom Arbeitgeber, die nicht gesetzlich verpflichtend ist. Sie muss also vertraglich vereinbart werden. In manchen Berufsfeldern gibt es Tarifverträge, die VL in einer bestimmten Höhe vorschreiben. Andere Arbeitnehmer:innen müssen sie selbst im Arbeitsvertrag aushandeln.
Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen?
VL bewegen sich zwischen 6,65 € und 40 € im Monat. Für manche Berufsgruppen sind sie laut Tarifvertrag auf eine bestimmte Höhe festgelegt – hier sind ein paar Beispiele:
Private Versicherungen: 40 € im Monat
Metall- & Elektroindustrie: 26,59 € im Monat
Azubis im öffentlichen Dienst: 13,29 € im Monat
Öffentlicher Dienst: 6,65 € im Monat
In anderen Berufsfeldern gibt es keine festgelegte Summe, sondern ein Spektrum mit Mindest- und Maximalbeträgen. Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag können VL also ganz unterschiedlich ausfallen.
Wenn ihr von eurem Arbeitgeber nicht den vollen, möglichen VL-Betrag bekommt, habt ihr die Wahl, die Differenz selbst zu ergänzen.
Damit steigert ihr zum einen die Sparsumme – und somit die Rendite, die am Ende dabei herauskommen sollte. Zum anderen könnt ihr sicherstellen, dass ihr die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage voll ausschöpft. Die stellen wir im nächsten Unterkapitel vor.
Arbeitnehmersparzulage: Staatliche Förderung von VL
Manche Angestellte, die vermögenswirksame Leistungen beziehen, können sich zusätzlich eine staatliche Förderung sichern, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Anspruch darauf haben alle, deren zu versteuerndes Einkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.
Hier sind die aktuellen Zahlen:
Familienstand | Anlageart | Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) | Fördergrenze (VL/Jahr) | Fördersatz | Max. Förderung/Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
Ledig/ getrennt lebend | Produktivkapital* | 40.000 € | 400 € | 20 % | 80 € |
Ledig/ getrennt lebend | Bausparen/ wohnungswirtschaftlich | 40.000 € | 470 € | 9 % | 43 € |
Ledig – Kombination Anlageart | Produktivkapital + Bausparen | 40.000 € | 400 € + 470 € | 20 % + 9 % | 123 € |
Verheiratet/ Lebenspartner (zusammenveranlagt) | Produktivkapital | 80.000 € | 400 € | 20 % | 80 € |
Verheiratet/ Lebenspartner | Bausparen/ wohnungswirtschaftlich | 80.000 € | 470 € | 9 % | 43 € |
Verheiratet – Kombination | Produktivkapital + Bausparen | 80.000 € | 400 € + 470 € | 20 % + 9 % | 123 € |
*Aktienfonds, ETFs (wenn VL‑fähig), Beteiligungsfonds, Unternehmensbeteiligungen über VL‑Sparpläne
Die folgenden Begriffe helfen euch dabei, die Zahlen in der Tabelle besser einzuordnen:
Einkommensgrenze
Das ist das höchste zu versteuernde Einkommen, das ihr haben dürft, um überhaupt Anspruch auf die Arbeitnehmer‑Sparzulage zu bekommen. Liegt euer Einkommen darüber, gibt es keine Förderung.Fördergrenze
Das ist der maximale Betrag an vermögenswirksamen Leistungen (VL), der gefördert wird. Wenn ihr mehr VL einzahlt, wird der Mehrbetrag nicht mehr staatlich bezuschusst.
Beispiel: Fördergrenze 400 € → nur diese 400 € werden mit 20 % gefördert, auch wenn ihr 600 € anlegt.Fördersatz (z. B. 20 % oder 9 %)
Das ist der Prozentsatz, den der Staat auf eure eingezahlten VL innerhalb der Fördergrenze drauflegt.
Beispiel: 20 % von 400 € = 80 €Maximale Förderung pro Jahr
Das ist der höchste Geldbetrag, den ihr vom Staat für diese Anlageart jährlich bekommt. Sie ergibt sich aus: Fördergrenze × Fördersatz
Beispiel: 400 € × 20 % = 80 € Förderung → mehr bekommt ihr in dieser Kategorie nicht.
So könnt ihr vermögenswirksame Leistungen beantragen
Wenn ihr überprüft habt, ob bei euch Anspruch auf VL besteht, und dies vom Arbeitgeber auch unterstützt wird bzw. tarifvertraglich vorgeschrieben ist, müsst ihr selbst aktiv werden, um die Leistungen zu beziehen.
Erst müsst ihr eine Anlageform auswählen. Dafür kommen beispielsweise die folgenden infrage:
Fonds- oder ETF-Sparplan
Banksparplan
Bausparvertrag
Tilgung einer Baufinanzierung
Riester-Rente
Wenn ihr euch auf eine Anlageform festgelegt habt, müsst ihr einen Sparvertrag abschließen und eurem Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Die Arbeitnehmersparzulage müsst ihr in einem Extra-Schritt beantragen.
Ein VL-Vertrag wird in der Regel für sieben Jahre abgeschlossen. Sechs Jahre lang wird er regulär bespart, im siebten Jahr ruht das Kapital. Nach Ende der Vertragszeit könnt ihr euch das erwirtschaftete Geld auszahlen lassen oder weitersparen.
Wir interessieren uns natürlich besonders für VL im Bereich ETFs. Im nächsten Kapitel verraten wir, bei welchen Anbietern ihr einen ETF-Sparvertrag für eure vermögenswirksamen Leistungen abschließen könnt, und was ihr dabei beachten müsst.
Vermögenswirksame Leistungen in ETFs anlegen
Der ETF-Trend hat auch die vermögenswirksamen Leistungen erreicht, und ihr könnt eure VL-Beträge heute problemlos in ETF-Sparpläne investieren. Das lohnt sich auch, weil ihr auch als VL-Sparer von allen wichtigen ETF-Vorteilen – z. B. den geringen ETF-Kosten, der hohen Risikostreuung und den guten Renditeerwartungen – profitiert.
Rendite-Beispiel: VL in MSCI World-ETF
Sicherlich möchtet ihr wissen, wie viel Geld euch eure VL-Anlage in ETFs bringen kann. Hier sind Prognosen schwierig, schließlich bewegen wir uns auf dem Aktienmarkt. Allerdings können wir die historische Entwicklung von ETFs ansehen, um herauszufinden, wie hoch eine VL-Rendite in der Vergangenheit ausgefallen wäre.
Überschlagen wir das Ganze einmal: Hättet ihr beispielsweise die volle VL-Rate von 40 € monatlich sechs Jahre lang in einen ETF auf den MSCI World-Index eingezahlt und ihn dann ein Jahr ruhen lassen, hättet ihr damit zwischen April 2019 und April 2025 eine Rendite von 1.075 € erzielt:
Nach sieben Jahren – sechs Jahre Einzahlung, ein Jahr Ruhephase – hättet ihr eine Wertsteigerung von 1.285 € erzielt.
Wie gesagt: Hierbei handelt es sich um vergangene Werte, und wie sich die Märkte in den nächsten sieben Jahren entwickeln werden, weiß niemand. Die Risiken, dass ihr Verluste macht, sind bei einer Anlage mit ETFs zwar geringer als bei anderen Anlagemethoden (vor allem bei einer Anlagedauer von mindestens sieben Jahren), doch ganz ohne Risiko geht es am Aktienmarkt eben nicht.
Trotzdem: Ein breit gestreuter ETF ist die wohl einfachste, günstigste und risikoärmste Art, Geld in Aktien zu investieren. Alles, was ihr zum Thema ETFs wissen müsst, findet ihr in unseren Ratgeber-Texten:
Wie funktioniert VL-Sparen mit ETFs?
ETF-Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen folgt dem üblichen VL-Prozess: Ihr müsst einen VL-Vertrag abschließen und die Bescheinigung bei eurem Arbeitgeber einreichen, der dann sechs Jahre lang einzahlt. Im Anschluss ruht das Kapital ein Jahr lang, danach könnt ihr es euch auszahlen lassen – oder den Sparplan weiterführen.
Sobald ihr geklärt habt, ob ihr bei eurem Arbeitgeber Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (und beim Staat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage) habt, müsst ihr nur noch folgende Schritte durchführen, um den VL-ETF-Sparplan einzurichten:
Schritt 1: Auswahl des richtigen Anbieters
Schritt 2: Auswahl des richtigen ETFs
Schritt 3: Antrag einreichen und laufen lassen
Sehen wir uns diese Schritte nochmal genauer an:
Schritt 1: Den richtigen Anbieter auswählen
Wenn ihr mit euren vermögenswirksamen Leistungen einen ETF besparen möchtet, müsst ihr zunächst einen Anbieter eines VL-Sparvertrags auswählen, der ETF-Sparpläne unterstützt. Dies ist nicht allzu schwierig, weil die Auswahl bisher recht klein ist. Uns sind nur wenige Anbieter bekannt, darunter:
comdirect: comdirect nutzt zur Depotführung die B2B-Partnerbank FNZ und stellt viele ETFs zur Auswahl. Es fallen pro Ausführung Transaktionskosten an, die jedoch recht günstig sind (0,2 %). Nur für Bestandskunden.
Commerzbank: Die Commerzbank ist die einzige uns bekannte Filialbank, die VL-Sparen mit ETFs unterstützt. Durch die fixen Transaktionsgebühren (Zusätzlich zu den 0,25 % werden pro Order 2,50 € fällig) sind die Orderkosten jedoch recht hoch – vor allem für Sparraten von maximal 40 € im Monat.
Finvesto: Auch Finvesto setzt bei der Depotführung auf FNZ, weshalb das Angebot beinahe identisch mit dem von comdirect ist. Die Depotführung ist jedoch noch etwas günstiger.
Ginmon: Bei Ginmon könnt ihr nicht beliebige ETFs ins Depot packen, sondern nur eine von Ginmon festgelegte Strategie nutzen, die eine bestimmte Rendite in Aussicht stellt. In der jährlichen Servicegebühr sind auch die Transaktionskosten enthalten.
Oskar: Bei Oskar habt ihr noch weniger Einfluss auf die ausgewählten ETFs, jene werden vom Anbieter (basierend auf nachhaltigen Kriterien) ausgewählt. Oskar unterstützt keine staatliche Zulage, ist also für Anleger:innen, die die Arbeitnehmersparzulage beziehen, keine gute Wahl. Oskar nutzt zur Depotführung die Baader Bank.
Fidelity: Fidelity bietet VL‑Sparen über die FIL Fondsbank (FFB) an und richtet sich besonders an Anleger:innen, die aktiv gemanagte Fonds nutzen möchten – es gibt aber auch ETFs. Die Depotführung beläuft sich auf 12 € pro Jahr, solange ein VL‑Sparplan läuft. Die Ausführung des Sparplans ist gebührenfrei, es fallen nur die jeweiligen Fonds‑ bzw. ETF‑Kosten an.
Hier findet ihr die Rahmenbedingungen der verschiedenen Anbieter im Überblick:
Anbieter | Unterstützte ETFs für VL | jährliche Depotkosten | Ordergebühren | Kommentar |
|---|---|---|---|---|
comdirect | 500+ | 18 € | 0,2 % (8 Cent bei 40 €) | Depotführung bei FNZ |
Commerzbank | ? | 0 € | 0,25 % + 2,50 € | hohe Transaktionskosten fürs VL-Sparen |
Finvesto | 1.400 + | 12 € | 0,2 % | Depotführung bei FNZ |
Ginmon | feste Auswahl (4 Strategien) | 0,75 % auf die Anlagesumme | kostenlos | automatische ETF-Auswahl basierend auf Robo-Anlagestrategien |
Oskar | 6 | bis zu 1,14 % auf die Anlagesumme (unter 10.000 €) | kostenlos | nachhaltige ETF-Auswahl; keine staatlichen Fördermöglichkeiten |
Fidelity | ? | 0,25 % des Depotwerts | 2 € je Transaktion online, entfallen bei Plänen | Verwaltungsgebühren: 12 EUR je VL Sparvertrag, je angefangenem Kalenderjahr |
Aufgrund der großen ETF-Auswahl und der vergleichsweise geringen Gebühren ist Finvesto die unserer Meinung nach beste Option für VL-Sparen mit ETFs. Mehr Informationen zu den unterschiedlichen Anbietern findet ihr in diesem Artikel auf Versicherungen mit Kopf.

Finvesto ist eine gute Option zum VL-Sparen mit ETFs.
Schritt 2: Den richtigen ETF auswählen
Wenn ihr euch für einen Anbieter entschieden habt, müsst ihr als Nächstes einen ETF auswählen, den ihr mit euren VL besparen möchtet. Es sei denn, ihr nutzt Oskar oder Ginmon: Hier ist die ETF-Auswahl vorgegeben.
Hier habt ihr natürlich die freie Wahl unter den vom Depot unterstützten ETFs. Bei einer Sparrate von bis zu 40 € im Monat sollte ein einziger ETF ausreichen. Wenn ihr das Risiko breit streuen und am Wachstum der Weltwirtschaft teilnehmen möchtet, sind Welt-ETFs eine besonders gute Wahl.
Bei comdirect und Finvesto könnt ihr beispielsweise folgende Welt-ETFs der Indizes MSCI World, MSCI All World und FTSE All-World besparen:
| Größe ▼ | Alter ▼ | Kosten ▲ | Score ▼ | |
|---|---|---|---|---|
Vanguard FTSE All-World Thesaurierend IE00BK5BQT80 | 41,1 Mrd. € | 6 Jahre | 0,19 % | |
iShares Core MSCI World Thesaurierend IE00B4L5Y983 | 120,9 Mrd. € | 16 Jahre | 0,20 % | |
Xtrackers MSCI AC World Screened Thesaurierend IE00BGHQ0G80 | 5,7 Mrd. € | 12 Jahre | 0,25 % | |
Amundi MSCI All Country World Thesaurierend Swap LU1829220216 | 2,2 Mrd. € | 14 Jahre | 0,45 % | |
Xtrackers MSCI World Thesaurierend Swap LU0274208692 | 5,1 Mrd. € | 19 Jahre | 0,45 % |
Schritt 3: Antrag beim Arbeitgeber einreichen & Sparplan laufen lassen
Wenn ihr bei eurem VL-ETF-Anbieter einen ETF ausgewählt und einen Vertrag abgeschlossen habt, müsst ihr natürlich noch euren Arbeitgeber informieren – der muss schließlich wissen, wohin das Geld überwiesen werden soll.
Dafür erhaltet ihr von eurem Depot eine Bestätigung, die alle wichtigen Informationen enthält. Die müsst ihr einfach nur an euer Unternehmen (am besten die Personalabteilung) weiterleiten.
Schritt 3.5: Arbeitnehmersparzulage sichern
Falls ihr zur Arbeitnehmersparzulage berechtigt seid, müsst ihr euch selbstständig um diesen Zuschuss kümmern. Das erledigt ihr jedes Jahr mit der Einkommensteuererklärung. Dabei geht ihr folgendermaßen vor:
- 1.
Auf der ersten Seite des Hauptvordrucks setzt ihr unter „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ ein Häkchen.
- 2.
Früher musstet ihr der Steuererklärung die sogenannte Anlage VL beifügen, um eure vermögenswirksamen Leistungen zu bescheinigen. Mittlerweile geht es einfacher: Alle notwendigen Daten werden von eurem Anlageinstitut elektronisch an das Finanzamt übermittelt – ihr müsst nur einwilligen und eurem Anbieter eure Identifikationsnummer mitteilen.
- 3.
Das Finanzamt überweist euch schließlich das Geld nach der üblichen Sparzeit von sieben Jahren.
Übrigens: Ihr könnt die Sparzulage bis zu vier Jahre lang rückwirkend fordern. Wenn ihr es also am Anfang vergessen haben solltet, ist das kein Problem.
Fazit: ETFs sind eine gute Wahl für vermögenswirksame Leistungen
Wenn ihr Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen habt, solltet ihr das Geld vom Arbeitgeber – und mögliche Zuschüsse vom Staat – nicht links liegen lassen. Die Extra-Einnahmen könnt ihr am Aktienmarkt anlegen, und dafür sind ETFs unserer Meinung nach die renditestärkste und kostengünstigste Option.
Ihr müsst euch nur einen VL-Sparvertrag-Anbieter aussuchen (Finvesto ist aufgrund der großen ETF-Auswahl und der geringen Gebühren beispielsweise eine gute Wahl), einen ETF auswählen und einen Antrag beim Arbeitgeber einreichen.
Für Geringverdiener:innen und junge Arbeitnehmer:innen sind vermögenswirksame Leistungen durch die Arbeitnehmersparzulage besonders interessant: Wenn ihr unter der Einkommensgrenze von 40.000 € im Jahr liegt, könnt ihr diesen Zuschuss vom Staat beanspruchen.
Häufig gestellte Fragen
Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das ihr für die Vermögensbildung nutzen könnt. Dabei überweist euer Arbeitgeber jeden Monat eine Summe von bis zu 40 € in eine von euch bestimmte Wertanlage. Die meisten Arbeitnehmer:innen in Deutschland haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, allerdings handelt es sich um eine freiwillige Abgabe vom Arbeitgeber.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Ihr könnt eure VL in einen Riester-Vertrag einzahlen lassen, dann zählen die Arbeitgeberbeiträge als eigene Beiträge und können die Riester-Förderung auslösen. Allerdings ist das in der Praxis selten sinnvoll, weil Riester-Verträge oft höhere Kosten haben als ein einfacher ETF-Sparplan. Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, fährt mit einem VL-ETF-Sparplan in der Regel besser.
Der VL-Vertrag läuft unabhängig vom Arbeitsverhältnis weiter. Wenn ihr den Job wechselt, könnt ihr euren neuen Arbeitgeber einfach anweisen, die VL-Beiträge auf denselben Vertrag zu überweisen, sofern er VL zahlt. Zahlt der neue Arbeitgeber keine VL, ruht der Vertrag einfach, bis die Sperrfrist abgelaufen ist. Ihr verliert also nichts.
Nein, ihr müsst nicht. Nach Ablauf der sieben Jahre habt ihr die freie Wahl: Ihr könnt euch das angesparte Kapital auszahlen lassen oder den Sparplan einfach weiterführen – dann ohne die VL-Bindung, aber mit demselben ETF. Wer langfristig investiert bleiben möchte, kann den Sparplan problemlos fortsetzen.
Ja, das ist bei den meisten Anbietern möglich. Ihr könnt die Differenz zum maximalen VL-Betrag (40 € im Monat) oder auch darüber hinaus selbst einzahlen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn ihr dadurch die volle Arbeitnehmersparzulage ausschöpfen könnt, denn die Fördergrenze von 400 € im Jahr entspricht genau 33,33 € im Monat. Wer vom Arbeitgeber weniger bekommt, kann durch eigene Zuzahlungen die staatliche Förderung vollständig mitnehmen.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Zweckbindung: Ein VL-Depot ist speziell dafür ausgelegt, Arbeitgeberbeiträge entgegenzunehmen, und unterliegt einer gesetzlichen Sperrfrist von sieben Jahren. Dafür gibt es die Möglichkeit, staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) zu erhalten. Ein normales ETF-Depot ist flexibler – ihr könnt jederzeit ein- und auszahlen – bietet aber keine staatliche Förderung für Arbeitgeberbeiträge.
Ja, vermögenswirksame Leistungen kann man auch in ETFs anlegen. Ihr benötigt dafür nur ein Konto bei einem VL-Sparvertrag-Anbieter, der ETF-Sparpläne unterstützt. Dazu zählen Finvesto, comdirect und Oskar.
Einen laufenden VL-Vertrag könnt ihr in der Regel nicht einfach kündigen, ohne die staatliche Förderung zu verlieren. Ihr könnt den Vertrag jedoch ruhen lassen und einen neuen VL-Vertrag bei einem anderen Anbieter eröffnen – euer Arbeitgeber überweist die Beiträge dann auf den neuen Vertrag. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn ihr von einem Bausparvertrag zu einem ETF-Sparplan wechseln möchtet.
Welt-ETFs sind eine gute Wahl für das VL-Sparen mit ETFs, weil ihr das Risiko damit breit streuen und am Wachstum der Weltwirtschaft teilnehmen könnt. Besonders beliebt sind ETFs auf die Indizes MSCI World, MSCI All World und FTSE All-World.








