Vermögenswirksame Leistungen in ETFs anlegen: So geht’s
Wer Arbeitnehmer:in in Deutschland ist, hat meist Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Dabei handelt sich um zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das ihr zum Vermögensaufbau nutzen könnt. Was ihr mit den bis zu 40 € im Monat anstellt, ist euch überlassen – auch eine Anlage in ETFs ist möglich.
Wir verraten, wie ihr vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen könnt und was ihr beachten müsst, wenn ihr sie in ETF-Sparpläne anlegt.
Bei vermögenswirksame Leistungen (VL) handelt es sich um zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das ihr zum Aufbau von Eigenkapital nutzen könnt.
Ihr könnt es nicht nur in Bausparverträge investieren oder zur Tilgung einer Baufinanzierung nutzen, sondern auch am Aktienmarkt anlegen – beispielsweise mit ETFs.
Wenn euer zu versteuerndes Einkommen unter 20.000 € im Jahr liegt, könnt ihr zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage beim Staat beantragen.
Um VL in einen ETF anzulegen, benötigt ihr ein Depot bei einem VL-Sparvertrag-Anbieter wie Finvesto oder comdirect. Nach dem Vertragsabschluss müsst ihr nur noch euren Arbeitgeber informieren.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um Leistungen, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Gehalt bezahlt. Das Geld wird aber nicht aufs Konto ausgezahlt, sondern ist für die Vermögensbildung bestimmt: Jeden Monat überweist der Arbeitgeber eine bestimmte Summe in eine zuvor ausgewählte Wertanlage.
Die vermögenswirksamen Leistungen sind im Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer gesetzlich festgelegt.
Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
Prinzipiell haben die meisten Arbeitnehmer:innen in Deutschland Anspruch auf VL. Dazu zählen Angestellte (auch im öffentlichen Dienst), Azubis, Beamt:innen, Soldat:innen und Richter:innen. Unter Umständen können auch Angestellte mit Kurz- oder Zeitarbeit oder Beschäftigte im Ausland von VL profitieren.
Doch Anspruch heißt nicht immer Garantie: Es handelt sich nämlich um eine freiwillige Abgabe vom Arbeitgeber, die nicht gesetzlich verpflichtend ist. Sie muss also vertraglich vereinbart werden. In manchen Berufsfeldern gibt es Tarifverträge, die VL in einer bestimmten Höhe vorschreiben. Andere Arbeitnehmer:innen müssen sie selbst im Arbeitsvertrag aushandeln.
Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen?
VL bewegen sich zwischen 6,65 € und 40 € im Monat. Für manche Berufsgruppen sind sie laut Tarifvertrag auf eine bestimmte Höhe festgelegt – hier sind ein paar Beispiele:
Banken und Versicherungen: 40 € im Monat
Maler- und Lackiererhandwerk: 26,59 € im Monat
Architekten und Ingenieure: 16,36 € im Monat
Bauhauptgewerbe: 13 Cent pro Stunde
In anderen Berufsfeldern gibt es keine festgelegte Summe, sondern ein Spektrum mit Mindest- und Maximalbeträgen. Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag können VL also ganz unterschiedlich ausfallen.
Wenn ihr von eurem Arbeitgeber nicht den vollen, möglichen VL-Betrag bekommt, habt ihr die Wahl, die Differenz selbst zu ergänzen. Damit steigert ihr zum einen die Sparsumme – und somit die Rendite, die am Ende dabei herauskommen sollte. Zum anderen könnt ihr sicherstellen, dass ihr die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage voll ausschöpft. Die stellen wir im nächsten Unterkapitel vor.
Arbeitnehmersparzulage: Staatliche Förderung von VL
Manche Angestellte, die vermögenswirksame Leistungen beziehen, können sich zusätzlich eine staatliche Förderung sichern, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Anspruch darauf haben alle, deren zu versteuerndes Einkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Diese Grenze ist von der Anlageform, die ihr für eure VL gewählt hab, abhängig.
Hier sind die aktuellen Zahlen:
Anlageform | Einkommensgrenze 2023 |
---|---|
Aktienfonds (inklusive ETFs) |
|
Bausparvertrag Tilgung einer Baufinanzierung |
|
Auch die Höhe der Arbeitnehmersparzulage ist von der Anlageform abhängig. Wenn ihr die VL nutzt, um in Aktienfonds oder ETFs zu investieren, könnt ihr 2023 einen Förderbetrag von 20 % auf bis zu 400 € (800 € für Verheiratete) im Jahr erhalten. Die maximale Sparzulage liegt also bei 80 € bzw. 160 € im Jahr.
Nutzt ihr die VL für die Tilgung eines Baukredits oder die Einzahlung in einen Bausparer, liegt der Fördersatz bei 9 % auf bis zu 470 € im Jahr.
So könnt ihr vermögenswirksame Leistungen beantragen
Wenn ihr überprüft habt, ob bei euch Anspruch auf VL besteht, und dies vom Arbeitgeber auch unterstützt bzw. tarifverträglich vorgeschrieben ist, müsst ihr selbst aktiv werden, um die Leistungen zu beziehen. Erst müsst ihr eine Anlageform auswählen – dafür kommen beispielsweise die folgenden infrage:
Fonds- oder ETF-Sparplan
Banksparplan
Bausparvertrag
Tilgung einer Baufinanzierung
Riester-Rente
Wenn ihr euch auf eine Anlageform festgelegt habt, müsst ihr einen Sparvertrag abschließen und eurem Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Die Arbeitnehmersparzulage müsst ihr in einem Extra-Schritt beantragen.
Ein VL-Vertrag wird in der Regel für sieben Jahre abgeschlossen. Sechs Jahre lang wird er regulär bespart, im siebten Jahr ruht das Kapital. Nach Ende der Vertragszeit könnt ihr euch das erwirtschaftete Geld auszahlen lassen oder weitersparen.
Wir interessieren uns natürlich besonders für VL im Bereich ETFs. Im nächsten Kapitel verraten wir, bei welchen Anbietern ihr einen ETF-Sparvertrag für eure vermögenswirksamen Leistungen abschließen könnt, und was ihr dabei beachten müsst.
Vermögenswirksame Leistungen in ETFs anlegen
Der ETF-Trend hat auch die vermögenswirksamen Leistungen erreicht, und ihr könnt eure VL-Beträge heute problemlos in ETF-Sparpläne investieren. Das lohnt sich auch, weil ihr auch als VL-Sparer von allen wichtigen ETF-Vorteilen – z. B. den geringen ETF-Kosten, der hohen Risikostreuung und den guten Renditeerwartungen – profitiert.
Rendite-Beispiel: VL in MSCI World-ETF
Sicherlich möchtet ihr wissen, wie viel Geld euch eure VL-Anlage in ETFs bringen kann. Hier sind Prognosen schwierig, schließlich bewegen wir uns auf dem Aktienmarkt. Allerdings können wir die historische Entwicklung von ETFs ansehen, um herauszufinden, wie hoch eine VL-Rendite in der Vergangenheit ausgefallen wäre.
Hättet ihr beispielsweise die volle VL-Rate von 40 € monatlich sieben Jahre lang in einen ETF auf den MSCI World-Index eingezahlt, hättet ihr damit zwischen 2015 und 2022 eine Rendite von 1.149 € erzielt:
Wie gesagt: Hierbei handelt es sich um vergangene Werte, und wie sich die Märkte in den nächsten sieben Jahren entwickeln werden, weiß niemand. Die Risiken, dass ihr Verluste macht, ist bei einer Anlage mit ETFs zwar geringer als bei anderen Anlagemethoden (vor allem bei einer Anlagedauer von mindestens sieben Jahren), doch ganz ohne Risiko geht es am Aktienmarkt eben nicht.
Trotzdem: Ein ETF ist die wohl einfachste, günstigste und sicherste Art, Geld in Aktien zu investieren. Alles, was ihr zum Thema ETFs wissen müsst, finde ihr in unseren Ratgeber-Texten:
Wie funktioniert VL-Sparen mit ETFs?
ETF-Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen folgt dem üblichen VL-Prozess: Ihr müsst einen VL-Vertrag abschließen und die Bescheinigung bei eurem Arbeitgeber einreichen, der dann sechs Jahre lang einzahlt. Im Anschluss ruht das Kapital ein Jahr lang, danach könnt ihr es euch auszahlen lassen – oder den Sparplan weiterführen.
Sobald ihr geklärt habt, ob ihr bei eurem Arbeitgeber Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (und beim Staat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage) habt, müsst ihr nur noch folgende Schritte durchführen, um den VL-ETF-Sparplan einzurichten:
Schritt 1: Auswahl des richtigen Anbieters
Schritt 2: Auswahl des richtigen ETFs
Schritt 3: Antrag einreichen und laufen lassen
Sehen wir uns diese Schritte nochmal genauer an:
Schritt 1: Den richtigen Anbieter auswählen
Wenn ihr mit euren vermögenswirksamen Leistungen einen ETF besparen möchtet, müsst ihr zunächst einen Anbieter eines VL-Sparvertrags auswählen, der ETF-Sparpläne unterstützt. Dies ist nicht allzu schwierig, weil die Auswahl bisher recht klein ist. Uns sind nur wenige Anbieter bekannt, darunter:
comdirect: comdirect nutzt zur Depotführung die B2B-Partnerbank ebase, und stellt viele ETFs zur Auswahl. Es fallen pro Ausführung Transaktionskosten an, die jedoch recht günstig sind (0,2 %).
Commerzbank: Die Commerzbank ist die einzige uns bekannte Filialbank, die VL-Sparen mit ETFs unterstützt. Durch die fixen Transaktionsgebühren (neben zu 0,25 % werden pro Order 2,50 € fällig) sind die Orderkosten jedoch recht hoch – vor allem für Sparraten von maximal 40 € im Monat.
Finvesto: Auch Finvesto setzt bei der Depotführung auf ebase, weshalb das Angebot beinahe identisch mit dem von comdirect ist. Die Depotführung ist jedoch noch etwas günstiger.
Ginmon: Bei Ginmon könnt ihr nicht beliebige ETFs ins Depot packen, sondern nur eine von Ginmon festgelegte Strategie nutzen, die eine bestimmte Rendite in Aussicht stellt. In der jährlichen Servicegebühr sind auch die Transaktionskosten enthalten.
Oskar: Bei Oskar habt ihr noch weniger Einfluss auf die ausgewählten ETFs, jene werden vom Anbieter (basierend auf nachhaltigen Kriterien) ausgewählt. Weil die monatliche Depotgebühr 1 % des Depotwerts beträgt, sind die laufenden Kosten nach mehreren Jahren vergleichsweise hoch. Zudem unterstützt Oskar keine staatliche Zulage, ist also für Anleger:innen, die die Arbeitnehmersparzulage beziehen, keine gute Wahl. Oskar nutzt zur Depotführung die Baader Bank.
Hier findet ihr die Rahmenbedingungen der verschiedenen Anbieter im Überblick:
Anbieter | Unterstützte ETFs für VL | jährliche Depotkosten | Ordergebühren | Kommentar |
---|---|---|---|---|
comdirect | 500+ | 12 € | 0,2 % (8 Cent bei 40 €) | Depotführung bei ebase |
Commerzbank | ? | 0 € | 0,25 % + 2,50 € | hohe Transaktionskosten fürs VL-Sparen |
Finvesto | 500+ | 10 € | 0,2 % | Depotführung bei ebase |
Ginmon | feste Auswahl (4 Strategien) | 0,75 % auf die Anlagesumme | kostenlos | automatische ETF-Auswahl basierend auf Robo-Anlagestrategien |
Oskar | 6 | 1 % des Depotwerts | kostenlos | nachhaltige ETF-Auswahl; keine staatlichen Fördermöglichkeiten |
Aufgrund der großen ETF-Auswahl und der vergleichsweise geringen Gebühren ist Finvesto die unserer Meinung nach beste Option für VL-Sparen mit ETFs. Mehr Informationen zu den unterschiedlichen Anbietern findet ihr in diesem Artikel auf Versicherungen mit Kopf.
Finvesto ist eine gute Option zum VL-Sparen mit ETFs.
Schritt 2: Den richtigen ETF auswählen
Wenn ihr euch für einen Anbieter entschieden habt, müsst ihr als Nächstes einen ETF auswählen, den ihr mit euren VL besparen möchtet. Es sei denn, ihr nutzt Oskar oder Ginmon: Hier ist die ETF-Auswahl vorgegeben.
Hier habt ihr natürlich die freie Wahl unter den vom Depot unterstützten ETFs. Bei einer Sparrate von bis zu 40 € im Monat sollte ein einziger ETF ausreichen. Wenn ihr das Risiko breit streuen und am Wachstum der Weltwirtschaft teilnehmen möchtet, sind Welt-ETFs eine besonders gute Wahl.
Bei comdirect und Finvesto könnt ihr beispielsweise folgende Welt-ETFs der Indizes MSCI World, MSCI All World und FTSE All-World besparen:
Schritt 3: Antrag beim Arbeitgeber einreichen & Sparplan laufen lassen
Wenn ihr bei eurem VL-ETF-Anbieter einen ETF ausgewählt und einen Vertrag abgeschlossen habt, müsst ihr natürlich noch euren Arbeitgeber informieren – der muss schließlich wissen, wohin das Geld überwiesen werden soll. Dafür erhaltet ihr von eurem Depot eine Bestätigung, die alle wichtigen Informationen enthält. Die müsst ihr einfach nur an euer Unternehmen (am besten die Personalabteilung) weiterleiten.
Schritt 3 1/2: Arbeitnehmersparzulage
Falls ihr zur Arbeitnehmersparzulage berechtigt seid, müsst ihr euch selbstständig um diesen Zuschuss kümmern. Das erledigt ihr jedes Jahr mit der Einkommensteuererklärung. Dabei geht ihr folgendermaßen vor:
- 1.
Auf der ersten Seite des Hauptvordrucks setzt ihr unter „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ ein Häkchen.
- 2.
Früher musstet ihr der Steuererklärung die sogenannte Anlage VL beifügen, um eure vermögenswirksamen Leistungen zu bescheinigen. Mittlerweile geht es einfacher: Alle notwendigen Daten werden von eurem Anlageinstitut elektronisch an das Finanzamt übermittelt – ihr müsst nur einwilligen und eurem Anbieter eure Identifikationsnummer mitteilen.
- 3.
Das Finanzamt überweist euch schließlich das Geld nach der üblichen Sparzeit von sieben Jahren.
Übrigens: Ihr könnt die Sparzulage bis zu vier Jahre lang rückwirkend fordern. Wenn ihr es also am Anfang vergessen haben solltet, ist das kein Problem.
Fazit: ETFs sind eine gute Wahl für vermögenswirksame Leistungen
Wenn ihr Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen habt, solltet ihr das Geld vom Arbeitgeber – und mögliche Zuschüsse vom Staat – nicht links liegen lassen. Die Extra-Einnahmen könnt ihr am Aktienmarkt anlegen, und dafür sind ETFs unserer Meinung nach die renditestärkste und kostengünstigste Option.
Ihr müsst euch nur einen VL-Sparvertrag-Anbieter aussuchen (Finvesto ist aufgrund der großen ETF-Auswahl und der geringen Gebühren beispielsweise eine gute Wahl), einen ETF auswählen und einen Antrag beim Arbeitgeber einreichen.
Für Geringverdiener:innen und junge Arbeitnehmer:innen sind vermögenswirksame Leistungen durch die Arbeitnehmersparzulage besonders interessant: Wenn ihr unter der Einkommensgrenze von 20.000 € im Jahr liegt, könnt ihr diesen Zuschuss vom Staat beanspruchen.
Häufig gestellte Fragen
Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das ihr für die Vermögensbildung nutzen könnt. Dabei überweist euer Arbeitgeber jeden Monat eine Summe von bis zu 40 € in eine von euch bestimmte Wertanlage. Die meisten Arbeitnehmer:innen in Deutschland haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, allerdings handelt es sich um eine freiwillige Abgabe vom Arbeitgeber.
Ja, vermögenswirksame Leistungen kann man auch in ETFs anlegen. Ihr benötigt dafür nur ein Konto bei einem VL-Sparvertrag-Anbieter, der ETF-Sparpläne unterstützt. Dazu zählen Finvesto, comdirect und Oskar.
Welt-ETFs sind eine gute Wahl für das VL-Sparen mit ETFs, weil ihr das Risiko damit breit streuen und am Wachstum der Weltwirtschaft teilnehmen könnt. Besonders beliebt sind ETFs auf die Indizes MSCI World, MSCI All World und FTSE All-World.
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