Kapitalertragsteuer 2026: Höhe, Freibetrag und Berechnung
Gewinne an der Börse sind ein Grund zur Freude. Doch spätestens, wenn die ersten Erträge überwiesen sind, denkt ihr bestimmt unweigerlich an das Thema Steuern. Schnell stoßt ihr dabei auf die Zahl 25 % – die pauschale Kapitalertragsteuer, auch Abgeltungsteuer genannt. Die genaue Rechnung ist aber meist etwas komplizierter.
In diesem Artikel zeigen wir euch, wie hoch die Kapitalertragsteuer in der Praxis ausfällt und welche Regeln, Freibeträge und Sonderfälle ihr kennen solltet.

Kapitalerträge werden in Deutschland pauschal mit 25 % versteuert. Inklusive Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) landet ihr bei einer realen steuerlichen Belastung von ca. 26,38 % bis max. 27,99 %.
Die ersten 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr – bzw. 2.000 € für Paare – sind dank des Sparerpauschbetrags komplett steuerfrei. Erst Gewinne, die darüber liegen, werden versteuert.
Für Aktien-ETFs gilt eine Ausnahme, die Teilfreistellung. Da 30 % eurer Erträge (= Gewinne) steuerfrei bleiben, sinkt die effektive Steuerlast für euch auf ca. 18,46 %.
Nur bei der Vorabpauschale greift der Staat schon zu Jahresbeginn auf unverkaufte Anteile zu. Das wird aber später beim Verkauf zu euren Gunsten verrechnet.
Habt ihr ein Depot bei einer deutschen Bank, wird die Steuer automatisch abgeführt. Ihr müsst dafür meist keine eigene Steuererklärung machen und könnt das in eurem Depot einsehen.
Wenn ihr hingegen ein Depot bei einem ausländischen Broker habt, etwa bei eToro, müsst ihr selbst tätig werden und die Kapitalerträge in eurer Steuererklärung angeben.
Was ist die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer ist der Anteil, den sich der Staat von euren Gewinnen durch Kapitalerträge abschneidet. Es handelt sich dabei um eine spezielle Form der Einkommensteuer, die auf alle Erträge aus Geldanlagen anfällt. Dazu gehören auch Zinsen – z. B. vom Tagesgeld –, Dividenden und realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren wie Aktien oder ETFs.
Da deutsche Banken und Broker diese Steuer in der Regel direkt einbehalten und automatisch an das Finanzamt abführen, wird sie im Alltag häufig auch Abgeltungsteuer genannt. Mit dem automatischen Abzug ist eure Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt nämlich „abgegolten“. Genau genommen spricht man auch nur dann von der Abgeltungsteuer.
Automatische Abführung: Eure Bank erledigt den Papierkram
Euer Vorteil am deutschen System ist der „automatische Steuerabzug“. Wenn ihr euer Depot bei einem deutschen Broker – wie Trade Republic, Scalable Capital, ING oder DKB – habt, müsst ihr euch nicht um die Kapitalertragsteuer kümmern.
Der Broker zieht die Steuer im Moment der Gutschrift (bei Dividenden) oder beim Verkauf automatisch ab und überweist sie ans Finanzamt. Ihr müsst diese Gewinne daher in der Regel nicht mehr in der Steuererklärung angeben.
Vorsicht bei internationalen Brokern: Wenn ihr Kapitalerträge bei Banken im Ausland erzielt, wird eure Steuerschuld hingegen nicht automatisch abgegolten. Dann müsst ihr eure Gewinne in eurer Einkommensteuererklärung angeben – und, falls eure Freibeträge ausgeschöpft sind, Kapitalertragsteuer zahlen.
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?
Die Berechnung der Kapitalertragsteuer ist in Deutschland pauschal geregelt. Dabei ist egal, wie hoch euer normales Gehalt ist – für Kapitalerträge gilt ein fester Satz.
Die Steuer setzt sich aus diesen drei Bausteinen zusammen:
- 1.
Kapitalertragsteuer: 25,00 % (der Basissatz)
- 2.
Solidaritätszuschlag: 5,50 % (wird auf den Basissatz gerechnet, nicht auf den gesamten Gewinn)
- 3.
Kirchensteuer (optional): 8 % oder 9 % (kommt ebenfalls auf die Kapitalertragsteuer, je nach Bundesland höher oder niedriger)
Daraus ergeben sich die folgenden konkreten Steuersätze:
- 1.
Ohne Kirchensteuer: 26,375 %
- 2.
Mit Kirchensteuer (Bayern & Baden-Württemberg): 27,82 %
- 3.
Mit Kirchensteuer (übrige Bundesländer): 27,99 %
Wenn ihr Mitglied der Kirche seid, könnt ihr einen Antrag auf den Sperrvermerk stellen. Dann führt die Bank die Kirchensteuer nicht automatisch ab. Ihr seid dann aber verpflichtet, diese Erträge in eurer Steuererklärung anzugeben, damit das Finanzamt die Kirchensteuer nachträglich einziehen kann.
Sparerpauschbetrag: 1.000 € sind steuerfrei – jedes Jahr
Der Staat gewährt allen Bürger:innen einen jährlichen Freibetrag für Kapitalerträge, den sogenannten Sparerpauschbetrag. Das bedeutet, dass Gewinne bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei bleiben. Die Grenzen liegen bei:
1.000 € pro Jahr für Singles
2.000 € pro Jahr für Verheiratete/Verpartnerte
Erst wenn eure realisierten Gewinne, Dividenden oder Zinsen diese Grenze überschreiten, greift der Fiskus beim darüberliegenden Betrag zu. Angenommen, ihr habt 1.200 € erwirtschaftet, dann zahlt ihr also nur auf 200 € Gewinn Steuern.
Mehr dazu könnt ihr hier nachlesen:
Nicht vergessen: Freistellungsauftrag einrichten
Damit das reibungslos funktioniert, müsst ihr aktiv werden. Die Bank weiß nämlich nicht automatisch, ob ihr euren Freibetrag schon woanders verbraucht habt. Ihr müsst daher einen Freistellungsauftrag erteilen. Das funktioniert heute unkompliziert über die App oder das Online-Banking eures Brokers.

Nach der Einstellung zum Freistellungsauftrag müsst ihr in der Regel bei eurem Broker nicht lange suchen.
Ihr könnt die Summe (1.000 €) auch aufteilen – etwa 700 € für euer ETF-Depot bei Trade Republic und 300 € für das Tagesgeldkonto bei der ING. Wichtig ist nur, dass die Summe aller Aufträge das Limit nicht überschreitet, sonst meldet sich das Finanzamt bei euch.
Ihr habt vergessen, den Freistellungsauftrag einzurichten? Das ist halb so wild: Wenn die Bank Steuern abgezogen hat, obwohl ihr eigentlich noch Freibetrag übrig hattet, ist das Geld nicht weg. Ihr könnt es euch über die Steuererklärung – Anlage KAP – zurückholen. Das ist allerdings unnötiger Papierkram. Richtet den Auftrag also am besten direkt ein, um den Mehraufwand zu vermeiden.
Es gibt einen Sonderfall, der besonders für Studierende, Geringverdiener oder Junior-Depots interessant ist.
Wenn ihr zwar hohe Kapitalerträge habt (über 1.000 €), aber euer gesamtes Jahreseinkommen (Lohn + Kapitalerträge) unter dem Grundfreibetrag liegt, müsst ihr gar keine Steuern zahlen. Für das Jahr 2026 liegt dieser Grundfreibetrag bei 12.348 €.
In diesem Fall reicht der normale Freistellungsauftrag aber nicht aus. Ihr könnt jedoch beim Finanzamt eine sogenannte NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-Bescheinigung) beantragen. Reicht ihr dieses Dokument bei der Bank ein, werden auch Gewinne weit oberhalb der 1.000-Euro-Grenze ohne Abzug ausgezahlt.
Sonderregeln bei ETFs: Teilfreistellung und Vorabpauschale
Ihr investiert hauptsächlich über ETFs? Dann gelten einige besondere Steuerregeln, die sowohl Vor- als auch Nachteile haben können. Die zwei wichtigsten Mechanismen sind die Teilfreistellung und die Vorabpauschale. Schauen wir uns beide Punkte im Detail an.
Weniger Steuern bei Aktien-ETFs (Teilfreistellung)
Das ist einer der Vorteile von ETFs (aber auch von „normalen“ Aktienfonds, also aktiv gemanagten Fonds): Hier zahlt ihr oft deutlich weniger als die pauschalen 25 %. Der Grund ist die sogenannte Teilfreistellung nach dem Investmentsteuergesetz.
Der Hintergrund ist die Investmentsteuerreform von 2018. Seitdem müssen Fonds und ETFs bereits auf Fondsebene Steuern zahlen – z. B. auf Dividenden deutscher Unternehmen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden – also einmal beim Fonds und dann noch einmal bei euch –, stellt der Gesetzgeber als Ausgleich einen Teil eurer Erträge steuerfrei.
Wie hoch dieser steuerfreie Anteil ist, hängt davon ab, was im ETF steckt:
Aktien-ETFs (mind. 51 % Aktienquote): 30 % steuerfrei
Das betrifft fast alle klassischen Welt-ETFs. Ihr zahlt also nur auf 70 % eures Gewinns Steuern.Mischfonds (mind. 25 % Aktienquote): 15 % steuerfrei
Ihr entrichtet Steuern auf 85 % eures Gewinns.Sonstige (z. B. Anleihen-ETFs): 0 % steuerfrei
Ihr zahlt auf den gesamten Gewinn Steuern.
(Rechnung ohne Kirchensteuer)
Angenommen, ihr habt euren Freibetrag verbraucht und realisiert nun 1.000 € Gewinn.
Anlageform | Gewinn | Steuerpflichtiger Anteil | Steuersatz | Steuerlast | Netto nach Steuern |
|---|---|---|---|---|---|
Aktie / Tagesgeld | 1.000 € | 1.000 € (100 %) | 26,375 % | 263,75 € | 736,25 € |
Aktien-ETF | 1.000 € | 700 € (70 %) | 26,375 % | 184,63 € | 815,37 € |
Bei einem Aktien-ETF sinkt eure effektive Steuerbelastung also von 26,38 % auf nur noch 18,46 % und euch bleiben rund 80 € mehr vom Gewinn.
Tipp: Ihr wollt das für euer Portfolio einmal selbst durchrechnen? Nutzt unseren ETF-Steuerrechner, um zu sehen, wie viel Netto euch bleibt.
Die Vorabpauschale bei ETFs
Die Vorabpauschale, die während der Niedrigzinsphase (bis 2022) so gut wie keine Rolle spielte, sorgt heute noch oft für Verwirrung. Sie ist der Grund, warum viele Anleger:innen Anfang Januar eine Abbuchung auf ihrem Verrechnungskonto sehen, obwohl sie gar keine Anteile verkauft haben.
Früher konnten Anleger mit thesaurierenden ETFs – also ETFs, die Gewinne automatisch wiederanlegen – die Steuerzahlung jahrelang aufschieben. Der Staat bekam sein Geld erst ganz am Ende beim Verkauf. Um das auszugleichen, wurde die Vorabpauschale als eine Art Vorauszahlung auf zukünftige Gewinne eingeführt.
Wann fällt die Vorabpauschale an?
Die Pauschale wird nur erhoben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- 1.
Der ETF hat im vergangenen Jahr eine positive Wertentwicklung erzielt.
- 2.
Der Basiszins (wird jährlich von der Bundesbank festgelegt) ist positiv.
Diese Steuer, die ihr i. d. R. im Januar über die Vorabpauschale zahlt, ist nicht weg. Sie wird gespeichert und beim späteren Verkauf der Anteile angerechnet. Ihr zahlt also nie doppelt.
Wenn ihr genau wissen wollt, wie sich die Vorabpauschale berechnet und was beim Basiszins aktuell gilt, empfehlen wir euch unsere weiterführenden Artikel:
Wenn ihr darauf aus seid, eure Kapitalertragsteuer maximal zu optimieren, könntet ihr euch näher mit einer ETF-Rentenversicherung beschäftigen. Weil eure ETFs hier in einem Versicherungsmantel stecken, haben sie ein paar Steuervorteile gegenüber einem normalen Depot - aber auch einige Nachteile. Alle Fragen dazu klären wir in diesem Artikel:
Steuererklärung und Verluste: Wann ihr aktiv werden solltet
Eigentlich gilt dank der Abgeltungsteuer das Prinzip „Füße hochlegen“. Doch es gibt Situationen, in denen ihr aktiv werden müsst – oder solltet, um euch Geld vom Staat zurückzuholen. Dafür benötigt ihr eine Steuererklärung: Alles, was ihr dafür braucht, findet ihr im Formular für Einkünfte aus Kapitalvermögen, also der Anlage KAP.
Wann muss ich eine Steuererklärung machen?
Bei der Frage müssen wir unterscheiden, wo euer Depot liegt und was ihr vorhabt:
Der Normalfall (deutscher Broker): Ihr müsst keine Anlage KAP ausfüllen. Die Steuer ist durch den automatischen Abzug bereits abgegolten.
Der Pflichtfall (ausländischer Broker): Habt ihr ein Depot im Ausland (z. B. bei eToro oder Robinhood), führt dieser Broker keine Steuer ab. Ihr müsst alle Gewinne zwingend in der Anlage KAP angeben.
Der „Geld-zurück“-Fall: Ihr habt vergessen, einen Freistellungsauftrag einzurichten? Dann hat die Bank zu viel Steuer abgeführt. Wenn ihr die Anlage KAP ausfüllt, bekommt ihr diese zu viel gezahlte Steuer erstattet.
Verlustverrechnungstöpfe: Wenn das Depot Verluste macht
Die Börse ist bekanntlich keine Einbahnstraße, und so kann es passieren, dass ihr eine Position mit Verlust verkaufen müsst. Dieser Verlust ist steuerlich aber nicht „verloren“, sondern landet im Verlustverrechnungstopf bei eurer Bank.
Das Prinzip ist simpel: Der Verlust wird gespeichert und mit künftigen Gewinnen verrechnet. Wenn ihr also beispielsweise 500 € Verlust mit einem ETF realisiert und zwei Wochen später 500 € Gewinn mit einem anderen ETF macht, zahlt ihr 0 € Steuern auf den Gewinn, weil der Verlusttopf ihn vollständig ausgleicht.
Wichtig dabei ist, dass der Staat strikt zwischen verschiedenen Töpfen trennt, was sich direkt auf die Verrechnung auswirkt:
Im Aktien-Topf landen nur Verluste aus Einzelaktien. Sie können auch nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.
Im allgemeinen Topf landen Verluste aus ETFs, Fonds und Zertifikaten.
Wenn ihr zwei Depots bei verschiedenen Banken habt, dann könnt ihr Verluste bei Bank A mit Gewinnen bei Bank B verrechnen. Dafür müsst ihr aber bis zum 15. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen, bei der die Verluste angefallen sind. Nur mit diesem Bescheid könnt ihr die Verrechnung über die Steuererklärung machen.
Mehr zum Verlustverrechnungstopf lest ihr hier:
Die Günstigerprüfung: Geld zurück für Geringverdiener?
Normalerweise ist die Abgeltungsteuer mit 25 % festgeschrieben. Aber was ist, wenn euer persönlicher Steuersatz viel niedriger liegt – etwa, weil ihr noch studiert, Rente bezieht oder gerade eine Auszeit nehmt?
In diesem Fall zahlt ihr mit den 25 % erstmal zu viel Steuern. Die Lösung ist: Ihr müsst in Anlage KAP beim Feld „Günstigerprüfung“ ein Kreuz setzen.
Das Finanzamt prüft dann: „Ist der persönliche Steuersatz niedriger als 25 %?“
Falls ja: Eure Kapitalerträge werden nachträglich mit eurem niedrigeren persönlichen Satz versteuert und ihr bekommt die Differenz erstattet.
Falls nein: Es bleibt bei den 25 %. Ihr habt also überhaupt kein Risiko, durch den Antrag plötzlich mehr zahlen zu müssen.
Fazit: Die Kapitalertragsteuer gehört zum Investieren dazu
Steuern gehören zum Leben, und die Kapitalertragsteuer sollte euch nicht vom Investieren abhalten. Das deutsche System wirkt auf den ersten Blick starr und komplex, ist aber für Privatanleger:innen und ETF-Sparer:innen eigentlich recht komfortabel und vorteilhaft gebaut.
Dank des Automatismus bei deutschen Brokern müsst ihr euch um den Papierkram meist gar nicht kümmern. Die ersten 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr bleiben zudem steuerfrei. Um diesen Freibetrag zu nutzen, müsst ihr lediglich einen Freistellungsauftrag in eurem Depot einrichten.
Für alle Erträge darüber liegt die Kapitalertragsteuer bei 26,38 % (zzgl. Kirchensteuer). Als Anleger:innen in Aktienfonds profitiert ihr jedoch von der Teilfreistellung: Investiert ihr in einen Fonds mit mindestens 51 % Aktienquote – etwa einen Aktien-ETF –, bleiben 30 % der Erträge steuerfrei. Hier fallen statt der vollen 26,38 % effektiv also nur rund 18,5 % Steuern an.
Häufige Fragen und Antworten (FAQs)
Bei Dividenden oder Ausschüttungen erfolgt der Abzug sofort am Tag der Gutschrift. Bei Kursgewinnen wird die Steuer in dem Moment abgezogen, in dem ihr die Anteile verkauft. Ausnahme ist die Vorabpauschale: Diese wird jährlich Anfang Januar abgebucht.
Theoretisch ja, praktisch nein. Ausländische Broker (ohne Sitz in Deutschland) führen keine Steuer ab und beachten meist keine Freistellungsaufträge. Ihr müsst die Gewinne zwingend selbst in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben. Erst dort wird der Freibetrag dann berücksichtigt.
Es gibt keine spezielle Steuer auf Sparpläne. Es gelten die ganz normalen Regeln: 25 % Abgeltungsteuer (bzw. ca. 18,5 % nach Teilfreistellung bei Aktien-ETFs) auf Gewinne beim Verkauf oder auf Ausschüttungen. Die Einzahlung selbst ist steuerfrei.
Nein, das ist Geschichte. Seit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gibt es für Aktien und ETFs keine „Spekulationsfrist“ mehr. Egal ob ihr nach einem Tag oder nach 20 Jahren verkauft: Gewinne sind steuerpflichtig.
Die einzige Ausnahme: Habt ihr eure Anteile vor dem 1. Januar 2009 gekauft, gelten noch gewisse Sonderregeln (Bestandsschutz).
Der Mythos hält sich hartnäckig, weil es bei Immobilien (10 Jahre) oder Kryptowährungen (1 Jahr) tatsächlich noch Haltefristen gibt, nach denen Gewinne steuerfrei sind. Bei ETFs gilt das aber nicht.
Wenn ihr bei einem deutschen Broker seid: Nein, in der Regel nicht. Die Steuer ist durch den automatischen Abzug „abgegolten“. Ausnahmen: Ihr wollt die Günstigerprüfung beantragen, Verluste bankübergreifend verrechnen oder habt den Freistellungsauftrag vergessen.













