Kann ein ETF pleitegehen? Was beim ETF-Aus mit eurem Geld passiert
Schock – euer ETF-Anbieter hat Insolvenz angemeldet. Wie geht es nun weiter, und am wichtigsten: Was passiert mit eurem Geld?
Keine Angst: Die Insolvenz des ETF-Herausgebers, also des Fonds-Emittenten oder Anbieters, wäre zwar eine etwas nervige Angelegenheit, ist aber weder gefährlich noch wahrscheinlich. Wir verraten, was ihr zur Insolvenz eures ETF-Anbieters wissen müsst und welche Folgen es hat, wenn ein ETF pleitegeht.

Wenn ETF-Anbieter Insolvenz anmelden – was ohnehin unwahrscheinlich ist und sehr selten passiert –, müsst ihr euch als Anleger:innen keine Sorgen um euer Geld machen.
Die ETF-Anteile dieser Unternehmen zählen zum sogenannten Sondervermögen. Sie werden getrennt bei einer Depotbank verwahrt und sind von Ansprüchen der Gläubiger geschützt.
Die verwahrende Depotbank wird euch euer Geld, im Falle einer Insolvenz, auszahlen – entsprechend der Anteile, die ihr besitzt.
ETFs können aber auch aus anderen Gründen geschlossen werden. Das Risiko, von einer solchen Liquidation betroffen zu sein, könnt ihr verringern, indem ihr einen etablierten ETF mit großem Fondsvolumen wählt.
Wichtige ETF-Daten wie Fondsgröße, Alter und Kosten könnt ihr mit der Zendepot-ETF-Suche einfach und transparent vergleichen.
Pleite eines ETF-Anbieters: Sehr unwahrscheinlich
Bevor wir uns ansehen, was im Falle einer ETF-Insolvenz passiert, können wir euch beruhigen: Die Wahrscheinlichkeit, dass es überhaupt dazu kommt, ist gering.
Das liegt vor allem daran, dass Fondsanbieter streng reguliert sind. In Deutschland operierende ETF-Anbieter müssen sich nicht nur vor der BaFin, also der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, verantworten, sondern auch einige internationale Richtlinien befolgen. Das europäische Regelwerk dafür heißt OGAW („Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“).
Diese OGAW (auf Englisch: UCITS, „Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities“) stellen sicher, dass Fonds alle rechtlichen Voraussetzungen und Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union erfüllen. Zu den Vorgaben zählen etwa eine bestimmte Diversifikation und die Verfügbarkeit transparenter Berichte.
Jeder ETF, der UCITS-konform ist, ist mit einem entsprechenden Kürzel im ETF-Namen gekennzeichnet. Das trifft aber praktisch auf fast alle ETFs zu, die ihr in Deutschland kaufen könnt. Sicherheitshalber solltet ihr vor dem Kauf noch einmal darauf achten, dass es sich auch wirklich um einen UCITS-ETF handelt.
Wenn der ETF-Anbieter pleitegeht: So geht es weiter
Unmöglich und unwahrscheinlich sind jedoch zwei verschiedene Paar Schuhe. Glücklicherweise müsst ihr euch um euer Geld aber selbst im Ernstfall keine Sorgen machen. Schließlich handelt es sich bei ETF‑Geld um Sondervermögen.
ETFs sind Sondervermögen
Sondervermögen ist Anlagekapital, das rechtlich vom restlichen Vermögen eines Unternehmens – in diesem Fall der Fondsgesellschaft – getrennt ist. Das schafft Sicherheit, weil dieses Geld, das den Anleger:innen gehört, im Falle einer Insolvenz nicht dafür genutzt werden kann, Forderungen von Gläubigern zu begleichen.
Doch wo genau liegt das Geld des ETF-Anbieters überhaupt? Um das zu verstehen, hilft ein Blick auf alle involvierten Akteure:
Anbieter
Der ETF-Anbieter (z. B. iShares oder Vanguard) entwirft den ETF und gibt die Strategie vor.Broker
Euer Broker (z. B. Trade Republic oder ING) verschafft euch den Zugang, um die Anteile zu kaufen.Anteile (Aktien)
Eure eigentlichen ETF-Anteile liegen physisch getrennt bei einer unabhängigen Depotbank.
Euer Geld wird also bei einer unabhängigen Depotbank (nicht zu verwechseln mit eurer eigenen Depotbank) separat aufbewahrt – und natürlich unterliegt auch diese Depotbank strengen Auflagen. Im Insolvenzfall des ETF-Anbieters bleibt das Geld im Schließfach also völlig unberührt. Die Depotbank unterliegt strengsten eigenen Auflagen.
Nicht alle börsengehandelten Anlageprodukte sind als Sondervermögen geschützt. Das gilt insbesondere für ETCs (Exchange Traded Commodities), über die ihr beispielsweise in Gold oder andere Rohstoffe investieren könnt. ETCs sind rechtlich Schuldverschreibungen. Geht der Anbieter pleite, besteht grundsätzlich ein Insolvenzrisiko – sofern die Wertpapiere nicht durch physisches Gold besichert sind.
Das passiert mit eurem Geld
Wenn euer ETF-Anbieter nun tatsächlich in die Insolvenz abrutscht, erhält die bereits erwähnte Depotbank das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über die ETF-Anteile. Laut § 100 des Kapitalanlagegesetzbuchs gibt es dann zwei Optionen:
- 1.
Die Depotbank gibt das Sondervermögen direkt an die Anleger:innen zurück, bezahlt ihnen also das investierte Geld gemäß der ETF-Anteile.
- 2.
Die Depotbank kann auch eine neue Fondsgesellschaft finden und mit der Verwaltung des Sondervermögens beauftragen.
Egal, was eintritt: Euer Geld geht im Falle einer ETF-Insolvenz nicht verloren.
Komplett unproblematisch wäre so eine Pleite für euch aber nicht: So hättet ihr vorübergehend keinen Zugriff auf euer Kapital, denn von der Insolvenzanmeldung bis zur Auszahlung können ein paar Wochen vergehen. In dieser Zeit könnt ihr nicht aktiv weitere ETF-Anteile erwerben.
Für viele Anleger:innen sollten diese Nachteile aber zu verschmerzen sein, schließlich dienen ETFs meist der langfristigen Anlage und das investierte Geld wird selten von heute auf morgen benötigt.
Was passiert, wenn euer Broker pleitegeht?
Doch was passiert mit meinen ETFs, wenn nicht der ETF-Anbieter, sondern der eigene Broker pleitegeht?
Auch hier gilt der Schutz des Sondervermögens. Euer Broker verwaltet euer Depot nur treuhänderisch. Wenn die Bank oder der Broker Insolvenz anmeldet, gehören die Wertpapiere weiterhin euch. Sie fließen nicht in die Insolvenzmasse ein. In einem solchen Fall könnt ihr euer gesamtes Portfolio einfach auf das Depot einer anderen Bank übertragen lassen. Ihr verliert euer Geld also nicht.
Wenn der Swap-Partner pleitegeht: Kontrahentenrisiko bei synthetischen ETFs
Nicht alle ETFs bilden einen Index nach, indem sie alle oder die wichtigsten darin enthaltenen Werte selbst einkaufen. Sogenannte Swap-ETFs nutzen eine synthetische ETF-Replikation: Sie gehen ein Tauschgeschäft mit einer Bank ein, die dem ETF-Anbieter garantiert, dass sie ihm die Rendite des Referenzindex plus Dividenden auszahlt.
Dadurch entsteht ein Kontrahentenrisiko, schließlich könnte auch dieser Swap-Partner Insolvenz anmelden oder seine Verpflichtungen aus anderen Gründen nicht erfüllen.

Synthetische ETFs schließen Tauschverträge mit Banken ab.
Doch auch für diese ETF-Kategorie gelten strenge Regeln, die das Risiko deutlich mindern. Zwar wird das Geld der Anleger:innen bei Swap-ETFs nicht direkt in die im Index enthaltenen Werte investiert, dafür legt es der ETF-Anbieter in einen Korb an Sicherheiten, in dem sich besonders liquide Wertpapiere (z. B. Staatsanleihen) befinden.
Gemäß der bereits erwähnten OGAW-Richtlinie darf der Unterschied zwischen dem Wert des Sicherheitskorbs und dem Wert des Referenzindex niemals größer als 10 % sein – spätestens dann muss es zum Swap kommen.
Das bedeutet, dass der Verlust auf maximal 10 % des ETF-Vermögens begrenzt ist. Eine Pleite des Swap-Partners übersteht ihr also möglicherweise nicht ganz unbeschadet, wobei auch diese Pleite eher unwahrscheinlich ist. Dennoch könnt ihr, wenn möglich, zu physischen ETFs greifen, wenn euch das Risiko von Swap-ETFs zu groß erscheint. Das Für und Wider könnt ihr hier genauer nachlesen.
ETF-Liquidation: Wenn ETFs aus anderen Gründen geschlossen werden
Eine Insolvenz ist nicht der einzige Grund, der dafür sorgen kann, dass ETFs geschlossen werden. Wahrscheinlicher ist, dass ein ETF vom Anbieter bewusst wieder vom Markt genommen und liquidiert wird.
Bei einer solchen Liquidation werden alle Vermögenswerte des ETFs verkauft und an die Anleger:innen zurückgegeben. Das passiert auch tatsächlich gelegentlich. Wir erklären, warum, und wie es in einem solchen Fall weitergeht:
Warum werden ETFs liquidiert?
Der Grund für eine Liquidation ist fast immer der gleiche: Wirtschaftlichkeit. Je mehr Leute in einen ETF investieren, desto mehr Geld verdient der Fondsanbieter daran. Umgekehrt heißt das: Wenn die Nachfrage nach einem ETF zu gering ist, rechnet er sich für den Fondsanbieter auf lange Sicht nicht.
Es kann aber auch sein, dass sich regulatorische Änderungen oder geopolitische Entwicklungen auf die ETF-Portfolios der Anbieter auswirken. 2022 löste der Anbieter Blackrock (iShares) im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der damit verbundenen Sanktionen zwei Russland-ETFs auf.

ETFs, die auf dem MSCI Russia basieren, mussten also aufgelöst werden – darunter auch die „MSCI Russia“-ETFs von iShares und Amundi.
Was passiert bei einer Liquidation?
Wenn ein ETF liquidiert wird, passiert in der Regel Folgendes:
- 1.
Zunächst werdet ihr vom ETF-Anbieter kontaktiert und schriftlich über die bevorstehende Schließung informiert.
- 2.
Es wird ein Stichtag bestimmt, an dem die ETF-Anteile – spätestens – zum aktuellen Kurs verkauft werden. Natürlich könnt ihr eure Anteile vor diesem Stichtag auch noch selbst über euren Broker verkaufen.
- 3.
Am Stichtag erfolgt die eigentliche Liquidation: Der ETF-Anbieter verkauft alle seine verbliebenen Vermögenswerte und schüttet das Geld an die Anleger:innen aus.
Wenn ihr die Mitteilung über eine Schließung erhaltet, stehen euch grundsätzlich zwei Wege offen. Zum einen könnt ihr vor dem offiziellen Stichtag selbst verkaufen. Dabei zahlt ihr zwar die üblichen Ordergebühren eures Brokers. Dafür behaltet ihr aber die volle Kontrolle und bestimmt den genauen Verkaufszeitpunkt und Kurs einfach selbst.
Entscheidet ihr euch hingegen für das Abwarten, übernimmt der ETF-Anbieter die automatische Liquidation für euch. Das ist in den meisten Fällen gebührenfrei. Ihr gebt dabei allerdings das Steuer aus der Hand. Ihr habt dann nämlich keinerlei Einfluss mehr auf den genauen Kurs, zu dem am finalen Stichtag letztendlich abgerechnet wird.
Auf die ausgezahlten Gewinne fallen Steuern an, ganz so, als hättet ihr die Anteile regulär verkauft. Das Gesetz zwingt euch, Abgaben auf eure Gewinne zu leisten (sofern euer Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist), was euer Kapital mindert und so den Zinseszinseffekt ausbremst.
Ein Beispiel: Wenn aus euren investierten 10.000 € über die Jahre 15.000 € geworden sind, müsst ihr bei einer Zwangsschließung die 5.000 € Gewinn versteuern. Das kostet euch – je nach Teilfreistellung – rund 900 €. Dieses Kapital arbeitet ab sofort nicht mehr für euch.
Fusion: Was passiert, wenn ETFs zusammengelegt werden?
Häufiger als eine komplette Schließung ist die Fondsfusion (Verschmelzung). Anstatt einen kleinen ETF aufzulösen, legt der Anbieter ihn mit einem größeren ETF zusammen, der eine identische oder verwandte Strategie verfolgt.
Die alten Anteile werden dabei automatisch in neue Anteile des aufnehmenden ETFs umgetauscht. Für euch hat das größtenteils Vorteile: Der neue ETF ist größer, wirtschaftlicher und bleibt euch als Anlage erhalten. Zudem ist eine reguläre inländische Fusion steuerfrei.
Aber: Findet eine sogenannte Cross-Border-Fusion statt – z. B., wenn der Fonds rechtlich von Luxemburg nach Irland umzieht –, wertet das deutsche Finanzamt dies oft wie einen Verkauf. In diesem Fall werden Steuern fällig, obwohl ihr die Anteile behaltet.
Wie vermeidet man eine Liquidation?
Auch wenn ihr euer Geld im Zuge einer Liquidation nicht verliert, ist sie doch ärgerlich: Schließlich erhaltet ihr Vermögen, das ihr eigentlich anlegen wolltet, unverhofft zurückbezahlt und müsst euch überlegen, was ihr als Nächstes damit anstellt.
Glücklicherweise ist es gar nicht so schwierig, ETFs zu finden, bei denen die Chance auf eine Liquidation besonders gering ist. Bei der ETF-Auswahl solltet ihr dafür insbesondere auf folgende Faktoren achten:
Fondsvolumen des ETFs
Größer ist besser: Je mehr Geld in einen ETF investiert ist, desto etablierter ist er, und desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Liquidation.Unser Tipp: Investiert am besten nur in ETFs ab einer Fondsgröße von 100 Millionen Euro.
Alter des ETFs
Auch das Alter eines ETFs gibt Auskunft darüber, ob er sich am Markt bewährt hat. ETFs, die aufgrund einer zu geringen Nachfrage geschlossen werden, werden oft bereits in den ersten Jahren Opfer der Liquidation.Unser Tipp: Investiert am besten in ETFs, die bereits seit vier oder mehr Jahren auf dem Markt sind.
Mithilfe der Zendepot-ETF-Suche könnt ihr über 4000 ETFs schnell und einfach vergleichen. Hier seht ihr z. B. eine Liste der bekanntesten Welt-ETFs – gefiltert nach Kosten, Alter, Fondsgröße und vielen anderen Kriterien.
| Größe ▼ | Alter ▼ | Kosten ▲ | Score ▼ | |
|---|---|---|---|---|
iShares Core MSCI World Thesaurierend IE00B4L5Y983 | 126,9 Mrd. € | 16 Jahre | 0,20 % | |
Vanguard FTSE All-World Thesaurierend IE00BK5BQT80 | 49,1 Mrd. € | 7 Jahre | 0,14 % | |
iShares MSCI ACWI Thesaurierend IE00B6R52259 | 30,8 Mrd. € | 14 Jahre | 0,20 % | |
Vanguard FTSE All-World Ausschüttend IE00B3RBWM25 | 23,3 Mrd. € | 14 Jahre | 0,14 % | |
Xtrackers MSCI World Thesaurierend IE00BJ0KDQ92 | 20,4 Mrd. € | 12 Jahre | 0,12 % | |
State Street SPDR MSCI World Thesaurierend IE00BFY0GT14 | 17,7 Mrd. € | 7 Jahre | 0,12 % | |
State Street SPDR MSCI All Country World Thesaurierend IE00B44Z5B48 | 15,8 Mrd. € | 15 Jahre | 0,12 % | |
Amundi Core MSCI World Thesaurierend IE000BI8OT95 | 14,7 Mrd. € | 2 Jahre | 0,12 % | |
HSBC MSCI World Ausschüttend IE00B4X9L533 | 13,6 Mrd. € | 15 Jahre | 0,15 % | |
UBS Core MSCI World Thesaurierend IE00BD4TXV59 | 10,5 Mrd. € | 7 Jahre | 0,06 % |
Fazit: Keine Angst vor der ETF-Pleite
In der Liste an ETF-Nachteilen und Risiken ist die Gefahr durch Insolvenz weit hinten angestellt. Erstens ist die Wahrscheinlichkeit, dass es überhaupt zur Insolvenz kommt, gering – und zweitens würdet ihr selbst im Ernstfall euer Geld nicht verlieren, weil es sich bei dem Anlagekapital um Sondervermögen handelt.
Wahrscheinlicher (aber immer noch unwahrscheinlich) ist, dass der ETF liquidiert wird, beispielsweise weil er sich für den ETF-Anbieter wirtschaftlich nicht rechnet. Auch dann müsst ihr keine Angst um euer Geld haben. Das Risiko, dass ihr überhaupt „Opfer“ einer ETF-Liquidation werdet, könnt ihr zudem minimieren, indem ihr einen etablierten ETF mit ausreichend Fondsvolumen wählt, der schon mehrere Jahre am Markt ist.
Häufig gestellte Fragen
Wenn ein ETF-Anbieter pleitegeht, ist euer Geld nicht verloren. Beim ETF-Anlagekapital des Anbieters handelt es sich um Sondervermögen, das separat bei einer Depotbank aufbewahrt wird. Die Depotbank erhält im Falle einer Insolvenz das Verfügungsrecht. Sie bezahlt das Vermögen entweder direkt an euch zurück oder beauftragt eine neue Fondsgesellschaft mit der Verwaltung.
Ja, bei ETFs handelt es sich um Sondervermögen. Das bedeutet, dass das ETF-Anlagekapital vom restlichen Vermögen der Fondsgesellschaft rechtlich getrennt aufbewahrt werden muss. Falls der ETF-Anbieter insolvent geht, kann dieses Sondervermögen nicht dafür genutzt werden, Forderungen von Gläubigern zu begleichen. Eure Investition ist geschützt. (Achtung: Dies gilt nicht für ETCs wie Gold-Zertifikate).
Ja, theoretisch kann auch die Depotbank, in der eure ETF-Anteile sicher verwahrt liegen, Insolvenz anmelden. Aber auch in diesem Fall greift der Schutz des Sondervermögens. Eure Wertpapiere gehören nicht zur Insolvenzmasse der Bank. Sie werden dann einfach auf eine neue Verwahrstelle (i. d. R. eine andere Bank) übertragen.
Wird ein ETF vom Markt genommen, führt euer Broker den Sparplan ab dem Stichtag nicht mehr weiter aus. Das bisher angesparte Geld aus dem liquidierten ETF wird euch auf euer Verrechnungskonto ausgezahlt. Ihr müsst den alten Sparplan dann manuell löschen und einen neuen Sparplan auf einen vergleichbaren, anderen ETF einrichten.
Es ist theoretisch möglich, mit ETFs alles zu verlieren – bei Standard-ETFs aber sehr unwahrscheinlich. Breit gestreute Welt-ETFs investieren in tausende globale Unternehmen. Ein Totalverlust würde bedeuten, dass all diese Unternehmen weltweit gleichzeitig bankrottgehen. Ein höheres Risiko für Totalverluste gibt es hingegen bei sehr speziellen Nischen-Produkten (z. B. bei gehebelten ETFs oder Krypto-ETPs).










